Ramona2509
Hallo Frau Bader, ich hab im Oktober 2017 mein erstes Kind bekommen und davor Vollzeit gearbeitet. Meine Elternzeit läuft 2 Jahre, Elterngeld hab ich mir im ersten Jahr komplett auszahlen lassen. Nun möchte ich im zweiten Jahr Elternzeit also ab Mitte 2019 wieder Teilzeit arbeiten gehen. Was bekomme ich für Kind 2, wenn ich 1. Das Kind 2 bis Oktober 2019 (also während der Elternzeit von Kind 1) auf die Welt kommt 2. Das Kind 2 nach der Elternzeit, also nach Oktober 2019 auf die Welt kommt Bekomme ich das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 oder bemisst es sich nach dem Teilzeit-Gehalt?
Hallo, mman muss es andersrum sehen. Entscheidend sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt von Kind zwei. Die werden angerechnet,, egal, ob sie Teilzeit oder gar nicht arbeiten. Ausgeklammert werden nur die Monate, in denen Sie Elterngeld Plus bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes bekommen habe und Monate mit Mutterschaftsgeld. Deshalb ist es sinnvoll, das Elterngeld vom ersten Kind so umzustellen, dass Sie es für 14 Lebensmonate nehmen. Liebe Grüße NB
Ramona2509
Und ist es besser während der Elternzeit einen -befristeten teilzeit-Arbeitsvertrag -unbefristeten Teilzeit-Arbeitsvertrag -befristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag -unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag zu erhalten?
malini
Mitte 2019 ist ja eher am Ende des zweiten EZ-Jahres. Wenn das Kind vor Oktober 2019 kommt, kommt es drauf an, ab wann du wieder verdienst und wann es genau kommt. Das mit den Verträgen verstehe ich nicht so ganz, was du meinst. Vollzeit kannst du ja bei laufender EZ nicht arbeiten. Und ich würde in der EZ immer eine auf die EZ befristeten Teilzeitvertrag machen. Es werden beim Basis-EG nur 12 Monate EZ ausgenommen. Ab November 2018 hast du Nullrunden, wenn du erst Mitte 2019 wieder arbeiten willst (und da soll ja dann wohl schon bald Kind 2 kommen, oder?). Es geht der TZ-Verdienst zur Berechnung mit ein.
Ramona2509
Hallo malini, Danke für deine Rückmeldung. Ich würde ab Mai 2019 wieder zum Arbeiten anfangen, allerdings in Teilzeit. Verstehe ich das richtig, wenn ich beispielsweise im September 2019 mein 2. bekomme, das Elterngeld sich wie folgt berechnet: Mai bis September 19: Teilzeitgehalt November18 bis April19 : 0 Euro Und da es erst 11 Monate sind gilt für 1 Monat mein Vollzeit Gehalt, dass in die Berechnung mit einfliesst? Mich hätte interessiert, ob es einen Unterschied macht, wenn ich vom AG einen unbefristeten TZ-Vertrag bekomme oder ich den bestehenden Vertrag bis Ende der Elternzeit beibehalte. (wenn es sich nicht aufs Elterngeld auswirkt hätte ich lieber einen unbefristeten TZ-Vertrag, da mein AG nach der Elternzeit immer lieber Ganztags- als Halbtagskräfte hat und so muss er mich in TZ belassen. Mein AG würde mir auch im Mai 2019 einen unbefristeten ausstellen, da er dringend MA sucht) VG
Felica
Auf jeden Fall befristen. Für das EG ist es egal, aber für das Mutterschaftsgeld nicht. Befristest du die TZ auf die EZ, kannst du zum neuen Mutterschutz diese vorzeitig beenden und erhälst dann Mutterschaftsgeld in VZ. Befristest du nicht, bedeutet das das du deinen VZ dauerhaft in TZ ändern müsstest, und dann gibt es nur Mutterschutzgeld in Höhe TZ. Dein AG kann dich auch nicht so einfach ion der EZ in TZ beschäftigen und dann nach der EZ sagen, nee habe keinen Job für dich. Bei mehr wie 15 Mitarbeiter hast du einen Anspruch auf TZ nach der EZ. Und wenn du mindesten 2 Jahre EZ genommen hast kannst du das 3te dran hängen. Sollte es nicht so schnell mit Kind Nr zwei klappen.
Ramona2509
Hallo Felica, danke für deine Antwort. Ganz schön kompliziert alles... Ich sollte mir also grundsätzlich einen befristeten Teilzeitvertrag für die Elternzeit ausstellen lassen wenn ich das richtig verstanden habe. Und wenn das 2. Kind bis Oktober 2019 noch nicht da ist, die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern? Wie muss ich dann genau vorgehen wenn das 2. Kind zum beispiel bis Oktober 2019 ab November 2019 zur Welt kommt (wegen Mutterschaftsgeld) Beispiel Kind 2 kommt im September 2019 - > AG bescheid geben, dass er ab Beginn Mutterschutz, also ab Juli/Aug 2019 (6 W. Vor Geburt) den Vertrag auf was umstellen soll? VG
-Talia-
Du beendest dann aktiv die Elternzeit und damit den befristeten TZ- Vertrag einen Tag vor dem neuen Mutterschutz und damit lebt dann automatisch am ersten Tag des Mutterschutzes dein Vollzeitvertrag wieder auf, und du bekommst Mutterschaftsgeld auf Vollzeitbasis.
Ramona2509
Vielen lieben Dank für eure ganzen Antworten.
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