Ramona2509
Hallo Frau Bader, ich hab im Oktober 2017 mein erstes Kind bekommen und davor Vollzeit gearbeitet. Meine Elternzeit läuft 2 Jahre, Elterngeld hab ich mir im ersten Jahr komplett auszahlen lassen. Nun möchte ich im zweiten Jahr Elternzeit also ab Mitte 2019 wieder Teilzeit arbeiten gehen. Was bekomme ich für Kind 2, wenn ich 1. Das Kind 2 bis Oktober 2019 (also während der Elternzeit von Kind 1) auf die Welt kommt 2. Das Kind 2 nach der Elternzeit, also nach Oktober 2019 auf die Welt kommt Bekomme ich das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 oder bemisst es sich nach dem Teilzeit-Gehalt?
Hallo, mman muss es andersrum sehen. Entscheidend sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt von Kind zwei. Die werden angerechnet,, egal, ob sie Teilzeit oder gar nicht arbeiten. Ausgeklammert werden nur die Monate, in denen Sie Elterngeld Plus bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes bekommen habe und Monate mit Mutterschaftsgeld. Deshalb ist es sinnvoll, das Elterngeld vom ersten Kind so umzustellen, dass Sie es für 14 Lebensmonate nehmen. Liebe Grüße NB
Ramona2509
Und ist es besser während der Elternzeit einen -befristeten teilzeit-Arbeitsvertrag -unbefristeten Teilzeit-Arbeitsvertrag -befristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag -unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag zu erhalten?
malini
Mitte 2019 ist ja eher am Ende des zweiten EZ-Jahres. Wenn das Kind vor Oktober 2019 kommt, kommt es drauf an, ab wann du wieder verdienst und wann es genau kommt. Das mit den Verträgen verstehe ich nicht so ganz, was du meinst. Vollzeit kannst du ja bei laufender EZ nicht arbeiten. Und ich würde in der EZ immer eine auf die EZ befristeten Teilzeitvertrag machen. Es werden beim Basis-EG nur 12 Monate EZ ausgenommen. Ab November 2018 hast du Nullrunden, wenn du erst Mitte 2019 wieder arbeiten willst (und da soll ja dann wohl schon bald Kind 2 kommen, oder?). Es geht der TZ-Verdienst zur Berechnung mit ein.
Ramona2509
Hallo malini, Danke für deine Rückmeldung. Ich würde ab Mai 2019 wieder zum Arbeiten anfangen, allerdings in Teilzeit. Verstehe ich das richtig, wenn ich beispielsweise im September 2019 mein 2. bekomme, das Elterngeld sich wie folgt berechnet: Mai bis September 19: Teilzeitgehalt November18 bis April19 : 0 Euro Und da es erst 11 Monate sind gilt für 1 Monat mein Vollzeit Gehalt, dass in die Berechnung mit einfliesst? Mich hätte interessiert, ob es einen Unterschied macht, wenn ich vom AG einen unbefristeten TZ-Vertrag bekomme oder ich den bestehenden Vertrag bis Ende der Elternzeit beibehalte. (wenn es sich nicht aufs Elterngeld auswirkt hätte ich lieber einen unbefristeten TZ-Vertrag, da mein AG nach der Elternzeit immer lieber Ganztags- als Halbtagskräfte hat und so muss er mich in TZ belassen. Mein AG würde mir auch im Mai 2019 einen unbefristeten ausstellen, da er dringend MA sucht) VG
Felica
Auf jeden Fall befristen. Für das EG ist es egal, aber für das Mutterschaftsgeld nicht. Befristest du die TZ auf die EZ, kannst du zum neuen Mutterschutz diese vorzeitig beenden und erhälst dann Mutterschaftsgeld in VZ. Befristest du nicht, bedeutet das das du deinen VZ dauerhaft in TZ ändern müsstest, und dann gibt es nur Mutterschutzgeld in Höhe TZ. Dein AG kann dich auch nicht so einfach ion der EZ in TZ beschäftigen und dann nach der EZ sagen, nee habe keinen Job für dich. Bei mehr wie 15 Mitarbeiter hast du einen Anspruch auf TZ nach der EZ. Und wenn du mindesten 2 Jahre EZ genommen hast kannst du das 3te dran hängen. Sollte es nicht so schnell mit Kind Nr zwei klappen.
Ramona2509
Hallo Felica, danke für deine Antwort. Ganz schön kompliziert alles... Ich sollte mir also grundsätzlich einen befristeten Teilzeitvertrag für die Elternzeit ausstellen lassen wenn ich das richtig verstanden habe. Und wenn das 2. Kind bis Oktober 2019 noch nicht da ist, die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern? Wie muss ich dann genau vorgehen wenn das 2. Kind zum beispiel bis Oktober 2019 ab November 2019 zur Welt kommt (wegen Mutterschaftsgeld) Beispiel Kind 2 kommt im September 2019 - > AG bescheid geben, dass er ab Beginn Mutterschutz, also ab Juli/Aug 2019 (6 W. Vor Geburt) den Vertrag auf was umstellen soll? VG
-Talia-
Du beendest dann aktiv die Elternzeit und damit den befristeten TZ- Vertrag einen Tag vor dem neuen Mutterschutz und damit lebt dann automatisch am ersten Tag des Mutterschutzes dein Vollzeitvertrag wieder auf, und du bekommst Mutterschaftsgeld auf Vollzeitbasis.
Ramona2509
Vielen lieben Dank für eure ganzen Antworten.
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?