Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Ehrenamt die Zweite

Frage: Elterngeld bei Ehrenamt die Zweite

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich habe mittlerweile den Bescheid der LAKRA. Diese behandeln mich aufgrund des steuerfreien Ehrenamtes als Selbstständige und nehmen deshalb das Einkommen aus 2013 zur Elterngeldberechnung. Dadurch bekomme ich nur den Mindestsatz, da ich erst im Dezember 2013 wieder mit arbeiten begonnen habe. Ist das korrekt? kann ich Einspruch einlegen? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nur aufgrund des Ehrenamtes? http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/elterngeld.html Kann eigentlich nicht sein Liebe Grüße NB


Jana287

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Hm, Ehrenamt ist doch steuerfrei weil es eben nicht erwerbsmässigen Zwecken dient. Erscheint mir deshalb als Grundlage für EG-Berechnung nicht richtig. Bin auf die Antwort von Fr Bader gespannt.


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Vielen Dank für ihren Link. In meinem Fall geht es um die Elterngeldberechnung und nicht um die Anrechnung auf das Elterngeld. In dem Fall ist es wohl (ich hoffe ja nach wie vor das es ein Versehen ist) anders. Auf Nachfrage meiner seits fließt bei der ehrenamtlichen Tätigkeit Geld und somit habe ich Einnahmen. Ich bin total verzweifelt und weiß nicht auf was ich mich berufen kann. Haben Sie mir einen Tipp oder darf ich Ihnen den Bescheid zukommen lassen? Vielen Dank


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