Mitglied inaktiv
"Hallo, nur aufgrund des Ehrenamtes? http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/elterngeld.html Kann eigentlich nicht sein Liebe Grüße NB " Hallo Frau Bader! Ich dachte auch das es sich um einen Irrtum handelt. Ich werde somit für mein Ehrenamt vor meiner Berufstätigkeit bestraft. Vielen Dank für ihren Link. In meinem Fall geht es um die Elterngeldberechnung und nicht um die Anrechnung auf das Elterngeld. In dem Fall ist es wohl (ich hoffe ja nach wie vor das es ein Versehen ist) anders. Auf Nachfrage meiner seits fließt bei der ehrenamtlichen Tätigkeit Geld und somit habe ich Einnahmen. Ich bin total verzweifelt und weiß nicht auf was ich mich berufen kann. Haben Sie mir einen Tipp oder darf ich Ihnen den Bescheid zukommen lassen? Vielen Dank
Hallo, jetzt bin ich nicht mehr bei Ihnen. Ist doch gut, wenn es die Einkünfte erhöht? Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein, es erhöht die Einkünfte nicht. Genau genommen mindert es sie. Die ehrenamtliche Tätigkeit unterliegt dem FB § 3 Nr 26 und ist somit unerheblich bei der Berechnung. Jedoch da ich selbständig gelte, wird das Kalenderjahr vor Geburt zur Berechnung herangezogen, weshalb nur mein Gehalt vom Dezember ausschlaggebend ist. Ich habe jedoch bis zur Geburt im November gearbeitet. Dies wird nicht berücksichtigt! ich würde ihnen gerne meinen Bescheid zukommen lassen, damit sie sehen was ich meine. Viele GRüße
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