Kaia21
Liebe Frau Bader, unser 1. Kind ist im April zur Welt gekommen. Seitdem befinde ich mich in Elternzeit. Ab April 2016 war ich Vollzeit angestellt, davor war ich Arbeitssuchend. Für die Elterngeldberechnung wurden die Monate April 2016 bis Februar 2017 herangezogen. Nun bin ich wieder schwanger und erwarte das 2. Kind im Juni 2019. Bis 10. Dezember 2018 beziehe ich noch Elterngeld Plus vom 1. Kind. Ich überlege mich ab Dezember 2018 selbständig zu machen um so fast das gleiche Elterngeld wie beim 1. Kind wieder zu bekommen, da dann das Wirtschaftsjahr 2017 und 2018 ausgeklammert wird wegen Elterngeld und Mutterschaftsleiatungen vom 1. Kind. Ist das richtig? Dann würde das Kalenderjahr 2016 zur Berechnung herangezogen werden oder? Gibt es eine Option kalendermonate aus 2017 heranzuziehen wie in der Berechnung vom 1. Kind da ich 2016 nur 8 Monate gearbeitet habe? Ich bin und war während der Elternzeit auch nicht in Teilzeit tätig, hatte lediglich Einkünfte von 400€/Monat von einem Minijob. Muss ich da sonst etwas beachten? Vielen Dank für ihre Hilfe! Viele Grüße
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