Polo1985
Liebe Frau Bader, Der Tarifvertrag meines Arbeitgebers ist so aufgebaut, dass alle Angestellten ihr Jahresgehalt auf 13,85 Monate verteilt ausgezahlt bekommen anstatt auf 12. dh ich bekomme im Mai, im Juli und im November jedes Jahr 50-80% mehr Gehalt als in den anderen Monaten. Dies ist in meinem Arbeitsvertrag fest geregelt, es handelt sich hier also um eine generelle struktur und nicht um Einmalzahlungen. Fließt dies in die Berechnungen des Elterngeldes mit ein? Ich kann ja nichts dafür dass mein Arbeitgeber die Gehälter anstatt auf 12 Monate auf 13,85 aufteilt und es wäre ja ungerecht wenn mir dadurch ein Nachteil entstünde? Wir haben hier leider als Arbeitnehmer keine Wahlmöglichkeit. Vielen Dank!
Hallo, ja, wird berücksichtigt Liebe Grüße NB
chrissicat
Es kommt darauf an, wie genau dieses Zahlungen deklariert sind. Eigentlich klingt es schon wie Einmalzahlungen, dann würden diese nicht mit ins Elterngeld einfließen. Wenn aber tatsächlich dein Gehalt nur einfach in 2 Monaten höher ist, dann wird dies auch bei der Elterngeldberechnung mit berücksichtigt.
Mitglied inaktiv
Worin genau siehst du eine Benachteiligung gegenüber anderen Elterngeldempfängern, die ihr übliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Sonderzulagen alljährlich z.B. im Juni und November erhalten und diese beim Elterngeld als Einmahlzahlungen gewertet werden? Sollen andere gegenüber dir benachteiligt werden, oder ist es nicht vielmehr rechtmäßig alle Elterngeldbezieher gleich zu behandeln?
Mitglied inaktiv
Ist das Brutto einfach höher oder sind diese Zahlungen besonders deklariert? Wenn es als Einmalzahlung (sonstige Bezüge) oder Provision deklariert ist, wird es wohl nicht eingerechnet. Andernfalls wird der Durchschnitt der Monate vor Geburt genommen. LG Lilly
Sternenschnuppe
Mein Mann hatte das auch jahrelang und ggf. belegt der Arbeitsvertrag, dass es zum Lohn gehört. Daraus geht ja hervor, dass der Monatslohn anteilig ausgezahlt wird und durch die Zusatzzahlungen dann komplett. Wir hatten das eine Weile als wir Kindergeldzuschlag bekamen. Für den Unterhalt seiner beiden Mädchen wurde es ebenso so gerechnet.
Polo1985
Ich habe ein Jahresgehalt verhandelt, wie üblich, dies ist für mich Bemessungsgrundlage. Es sind keine Einmalzahlungen und auch kein Weihnachtsgeld, es gehört zu meinem Jahresgehalt. Ich hätte sehr viel lieber mein Jahresgehalt durch 12 anstatt durch 13,85 ich habe aber leider keine Wahl. Mein Ehemann verdient im Jahr dasselbe wie ich aber auf 12 Monatsgehälter verteilt, wenn er kezzz die elternzeit machen würde würden wir mehr Elterngeld bekommen obwohl wir aufs Jahr gerechnet exakt dasselbe verdiene. Ich fühle mich denjenigen ggü ungerecht behandelt, die ich jahrsgehalt in 12 Monaten bekommen. Es sollte ein Jahresdurchschnitt genommen werden, Einmalzahlungen kann man ja raus nehmen aber bei mir sind es keine einmalzahlungen.
chrissicat
Dennoch kommt es darauf an, wie genau dieses Zahlungen deklariert sind. Was steht auf den Abrechnungen drauf wenn du mehr bekommst? Ist dann das Entgelt einfach höher oder was steht bei dem höheren Betrag?
Mitglied inaktiv
Es ist ganz unerheblich, ob die sonstigen Bezüge (Urlaubs-, Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt) übers Jahr verteilt monatlich gewährt, oder als 13,85 Gehälter ausbezahlt werden. Entscheidend ist, ob/dass diese Zahlungen nach lohnsteuerlichen(!) Vorgaben als "sonstige Bezüge" deklariert sind. So wie sie lohnsteuerlich eingestuft sind, so werden sie auch elterngeldrechtlich betrachtet. Du bist ganz bestimmt nicht benachteiligt, wenn du mit allen andern Eltergeldbeziehern in dieser Hinsicht gleichbehandelt wirst. Allein deine Sichtweise ist das Problem, die ein Gefühl der Benachteiligung verursacht.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich würde gerne ab September wieder ein paar Stunden als Lehrerin geben und würde dafür in den Bezug von ElterngeldPlus wechseln. Jetzt ist nur die Frage, mit wie viele Stunden ich wieder einsteige, damit mir nicht so viel gekürzt wird. Was ich bisher heruas gefunden habe ist, dass man bis 1325€ netto Zuverdienst keinen Abzug ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?