Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Ausklammerung

Frage: Elterngeld Ausklammerung

Ma92

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Hallo, ich bin Erzieherin und war von 03/19 bis 09/21 befristet in einer Kita beschäftigt, sodass ich von Befristung zu Befristung sprang! Durch Corona wurde mein letzter Vertrag nicht verlängert und ich wurde ab 09/20 bis 09/21 nur noch mit 20 Stunden beschäftigt, zuvor arbeitete ich mehr! Einen Nachweis, das die Reduzierung der Stunden aufgrund der Pandemie geschah und ich deshalb nicht verlängert wurde gibt es nicht! Seit 10/21 erhielt ich Alg 1! Dieses wird nun vorzeitig im August aufgehoben, da ich ab diesem Zeitpunkt im Mutterschutz bin und Mutterschaftsgeld erhalte! Nun möchte ich nachfragen, ob die Möglichkeit besteht, bestimmte Monate zur Berechnung des Elterngeldes auszuklammern und diese durch vorherige zu ersetzen oder ob ich zur Berechnung tatsächlich nur 06/21 - 07/21 (Berücksichtigung der 12 Monate vor der Geburt mit Ausklammerung des Mutterschaftsgeldes) berücksichtigen darf? Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort(en)!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne einen solchen Nachweis des AG sieht es schlecht aus. Man kann es erklären, aber eine Bestätigung vom AG wäre besser. Liebe Grüße NB


Dojii

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Du bist hier in der Bringpflicht zu belegen, dass die Stundenreduzierung und/oder die Arbeitslosigkeit aufgrund der Pandemie eingetreten ist. Nur dann kann dieser Zeitraum ausgeklammert werden. Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber keine Bescheinigung ausstellen will, kannst du maximal versuchen das Ganze in einem detaillierten Schreiben an die Elterngeldstelle zu erläutern. Hierbei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung und die Elterngeldstelle muss dann entscheiden, ob deine Begründung und deine Situation glaubhaft erscheint oder nicht.


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