Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich habe ebenfalls eine Frage wegen dem Elterngeld. Mein Mann und ich haben bereits eine Tochter (2,5) und möchten gern ein 2.Kind. Mein Arbeitsverhältnis im Moment ist bis 31.08.2010 befristet. Drum hoffen wir auf Nachwuchs im Sept/Okt. Wie verhält sich das dann mit dem Geld? Ich habe gehört dass ich mir nach dem Mutterschutz aussuchen kann ob ich das Elterngeld oder das ALG + die 300€ Sockelbetrag nehme. Stimmt das? Bei meiner Tochter bin ich 1,5Jahre zuhause geblieben und habe mir die letzten Monate nur die Hälfte des Elterngeldes auszahlen lassen, um die ganze Zeit etwas zu bekommen. Könnte ich das dann mit dem ALG verbinden, d.h.erst ALG beziehen wenn ich nur noch die Hälfte des Elterngeldes bekomme, da das dann wahrscheinlich nur noch so um die 300€ betragen würde? Denn mein Anspruch für ALG beträgt ja dann nur 1Jahr. Ich hoffe sie konnten meinen Beschreibungen folgen ;o) Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe. Wir würden sehr gern ein 2.Kind haben, da wir aber auch ein Haus abzubezahlen haben, zählt jeder €. Vielen Dank und liebe Grüße Ines G.
Hallo, Sie bekommen nur ArbGeld I, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - das tun Sie ja in EZ nicht. Wenn Sie also das Kind betreuuen wollen, bleibt nur EG Liebe Grüsse, NB
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