lokelani
Hallo! Ich habe da mal eine Frage zu den Zahlungen die mir zustehen. Demnächst habe ich meine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation beendet. Mein Arbeitgeber übernimmt mich logischerweise nicht. Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe ich im Moment leider auch wenig. Wenn ich also im Juli ALG 1 beantrage bekomme ich einen bestimmten Prozentsatz meines Verdienstes der letzten zwölf Monate - was natürlich nicht viel ist. Wenn unser Baby kommt, dann kann ich ja noch Elterngeld beantragen - wie wird das gerechnet und habe ich überhaupt Anspruch? Was könnte ich noch beantragen? Danke,
Hallo, Arbeitslosengeld eins bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht. Dies setzt also voraus, dass Sie eine Betreuung des Kindes nachweisen.ansonsten bekommen Sie Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Sobald das Baby da ist und Du nicht arbeiten willst, gibt es kein ALG1 mehr. Stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Dann gibt es Elterngeld + Kindergeld und für den Rest ist erst einmal der Vater des Kindes zuständig.
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