Sabsi85
Hallooooo :-) Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich bin noch in Erziehungsurlaub bis August 2015. Bis dahin bin ich als Auszubildende angestellt. Doch mein Erziehungsgeld erreicht bald das Ende, der KiTa-Beginn ist auch erst im Sommer 2015. Bis dahin würde ich theoretisch 6 Monate ohne etwas dastehen. Wahrscheinlich kann ich auch die Ausbildung nicht mehr aufnehmen. Muss ich mein Ausbildungsvertrag kündigen um ALG zu bekommen? Oder gibt es da weitere Möglichkeiten? Sie würden mir sehr helfen!
Hallo, wenn Sie kündigen, werden Sie gesperrt (es sei denn, Sie haben eine driftigen Grund). ArbGeld bekommen Sie nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wie war denn Eure Planung ? Der Vater des Kines ist zuständig für Deine und die Finanzen des Kindes. Was spricht denn dagegen die Ausbildung weiter zu machen ? ALG bekommst Du nur wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst und Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Sabsi85
Nun, da ich in einem anderen Bundesland beschäftigt war, und nun wieder mit meinem Lebensgefährten zurück in die Heimat bin, gestaltet sich die Wideraufnahme schwierig. Ich müsste mich hier erst bewerben und die Anstellung (ich bin bei der DB) ist hier recht schwer. Da ich eigentlich auch einen anderen Berufszweig anstreben wollte, müsse ich so oder so den Vertrag wohl kündigen. Dazu bietet das Unternehmen in der Ausbildung noch keine Teilzeit an.... Da auch die KiTas nur im Sommer Kinder aufnehmen, dachte ich, für die 6 Monate eine Tagesmutter "einzustellen". Doch die Kosten sind einfach zu hoch, als dass es sich lohnt, dafür groß arbeiten zu gehen. Denn Betreuungsgeld ist nur ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein. Manches kann man einfach nicht genau planen. Es geht nur um die 6 Monate Überbrückung, denn ohne Einnahmen meinerseits wirds dann sehr schwierig.
Sternenschnuppe
Dann bleibt nur H4 wenn Dein LG nicht genug verdient. Geh aber auf jeden Fall zum Arbeitsamt. Mir haben sie eine Umschulung in Teilzeit ermöglicht. Wenn man will sind die aehr hilfsbereit.
Mitglied inaktiv
Sicher mit den Kosten für die Tagesmutter? Woher hast du die Info? Es geistert immer noch der irrglaube bei vielen rum, das Tagesmutter IMMER teurer ist als Krippe/Kita/Kiga, das stimmt so aber nicht. Du hast einen Betreuungsanspruch ab dem ersten Geburtstag für dein Kind. Kann dieser nicht gewährleistet werden, weil alle Plätze vergeben sind, oder weil die immer erst zum Sommer aufnehmen, so muß die Gemeinde anderweitig eine Lösung anbieten. Vorallen dann wenn es um betreuung wegen Arbeitsplatz oder Ausbildung geht. Und das kann eben zB die Tagespflege bei einer Tagesmutter sein - die dann inzwischen in vielen Gemeinden keinen Cent mehr kostet für die Eltern als ein Platz in Krippe/Kita oder KiGa. Wichtig ist halt nur, es muß eine, vom Amt entsprechend bescheinigen (meistens ist es das Jugendamt) und autorisisierte Tagesmutter sein, keine "frei" berufliche. IMO müssten die sich eh anders benennen als "Tagesmutter", dann gäbe es diese Unsicherheit nicht. Für mich sind das eher Kinderfrauen oder Nannys dann. Und, selbst wenn die TM teurer ist, muß die Gemeinde meines Wissens nach die Mehrkosten dafür in solchen Fällen übernehmen, zumindestens bis eben der Platz frei ist. Solltest du dich entschließen, doch länger daheim zu bleiben, könnt ihr Betreuungsgeld beantragen. Dir selbst stehen 3 Jahre Elternzeit zu, wovon es aber eben nur die 12 Monate bzw 14 Monate Elterngeld gibt. Evtl könntest du die Elternzeit also verlängern, dafür brauchst du aber jetzt das OK deines Arbeitsgebers (da du weniger als 2 Jahre gemeldet hast). Dann könntest du zumindestens schauen ob du die "Zwischenzeit" bis die DB evtl dir am neuen Heimatort einen neuen Platz anbieten kannst, mit einem Teilzeitjob oder ähnlichem überbrückst. Du darfst innerhalb der Elternzeit nämlich bis zu 30 Std die Woche arbeiten, brauchst aber, wenn du woanders als beim eigentlichen AG arbeitest, dessen OK. Ich würde da mal schauen was die Verantwortlichen der DB vor Ort dir auch als Lösung anbieten. Wenn alle Stricke reissen, Du die Betreuung nachweisen kannst, das OK des AG vorliegt wegen verlängerung der Elternzeit, kannst du auch bis zu den Stunden welche du teilzeit arbeiten würdest, enstprechend Alg1 beantragen - ohen jetzt sofort kündigen zu müssen. Hieße aber auch, man würde dir enstprechend zubilligene, deien Ausbildung am neuen Wohnort fortzusetzen sobald dort eine Platz frei ist. Oder du kündigst halt sofort und machst komplett was neues - was IMO aber die Lösung wäre welche ich als letztes ins Auge packen würde.
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