Dessiree
Guten Tag Frau Bader, Mein Mann und ich erwarten im Mai 2024 unser zweites Kind und beschäftigen uns nun mit möglichen Konstellationen zu Elternzeit und Elterngeld. Leider konnte ich aber bei Recherchen keine Antwort auf folgende Frage finden: Wenn mein Mann und ich im ersten Lebensmonat des Babys gleichzeitig Basiselterngeld beantragen, ist es dann möglich, dass zu einem späteren Zeitpunkt (bis einschl. 14. Lebensmonat natürlich) einer von uns Basiselterngeld und der andere Elterngeld Plus bezieht? Zwei Monate parallel Basis-EG soll ja nicht mehr möglich sein, aber über den gleichzeitigen Bezug von Basis-EG und EG plus habe ich leider nichts gefunden. Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus!
Hallo, was sich ändert und wann steht noch in den Sternen. Nach der momentanen Regelung haben Sie zusammen 14 Monate Basis Elterngeld, die können Sie verteilen wie Sie wollen. Nur die Monate mit Mutterschaftsgeldbezug werden automatisch der Mutter zugerechnet. Monate können auch parallel genommen werden. Liebe Grüße NB
Neverland
Das kann dir niemand sagen, da das Gesetz noch nicht raus ist. Ihr werdet aber kaum davon betroffen sein. Weil es eigentlich immer nur für Kinder zählt, welche nach dem Tag x geboren worden sind. Basis-EG habt ihr zusammen bis zu 14 Monate, deinen Mutterschutz inbegriffen. sind die Monate durch, steht euch weder basis-EG noch EG Plus zu. Lediglich die Partnerschaftsbonusmonate gingen noch wenn ihr beide arbeitet.
Dessiree
Als Antwort auf Neverland: Danke für die Rückmeldung. Ich hatte befürchtet, dass es dazu noch keine konkreten Infos gibt, was allerdings schade ist, wenn man diese Dinge frühzeitig mit den Arbeitgebern besprechen möchte. Betroffen werden wir davon aber sicherlich sein, da die Änderungen ja ab April gelten sollen und wir unser Kind wie im Post schon geschrieben im Mai (genauer Ende Mai) erwarten. Oder habe ich bezüglich des Zeitpunkts der Änderung was verpasst?? Wir werden nur 7-8 Monate Basis-EG beantragen, der Rest wird EG plus. Dass wir nur 14 Monate Basis-EG zur Verfügung haben (bzw. hätten) ist klar. Da wir bereits ein Kind haben, sind die grundlegenden Sachen durchaus bekannt. Lediglich die Neuerungen ab 2024 Sorgen noch für Unklarheiten. Viele Grüße
User-1722183313
Hallo, nicht rechtlich: Wenn es dir um den AG geht, würde ich das genauso schildern und schon einmal Urlaub ankündigen. Ob ihr dann letztendlich zu der Zeit Urlaub oder EZ habt, ist für den AG zweitrangig, wenn es "nur" darum geht, dass ihr nicht da seid. (Ich bin auch noch nicht schlau aus den möglichen neuen Regelungen geworden.)
Neverland
Es gibt ausreichend Frauen, deren Männer das so früh kommuniziert haben und wo es dann die Kündigung gab. Frauen sind durch die Schwangerschaft geschützt, Männer nicht. Als Mann würde ich bei der heutigen Gesellschaft und dem oft extrem veralteten Denken vieler einen Teufel tun und das so früh mitteilen. Urlaub ist auch anders zu werten als Elternzeit.
User-1722183313
Wegen eines vorzeitig, müdlich kommunizieren möglichen Urlaub? Das wäre hart. Bezüglich der EZ, auch da kann ein AG nur kündigen, wenn der Antrag mehr als sieben/acht Wochen vorher eingeht, also vor dem Kündigungsschutz. (Ein AG, der einen los werden möchte, findet dann nach dem Urlaub oder Mittel und Wege...)
Dessiree
Vielen Dank nochmals für die Rückmeldungen.
Mein Mann und ich sind beide Ärzte und arbeiten in demselben Krankenhaus (im eher ländlichen Raum) in verschiedenen Abteilungen. Das hat den Vorteil, dass man einen recht sicheren Arbeitsplatz hat und wegen ein paar Monaten Elternzeit als Mann nicht mal eben entlassen wird (Stichwort Ärztemangel). Der Nachteil ist, wenn ich mit meinem Chefarzt darüber spreche, ist nicht auszuschließen, dass der Chef meines Mannes von unseren Plänen erfährt. Daher ist es sicherlich besser, wenn wir beide annähernd zeitgleich mit offenen Karten spielen. Männer in Elternzeit sind unter Ärzten inzwischen keine Seltenheit mehr. Sogar mein (sehr junger) Chef hat 6 Monate genommen
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