Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader oder diejenigen, die sich auskennen ;) ich beziehe seit April 2010 Elterngeld, gesplittet auf 2 Jahre. Werden meine "Zweiten" Auszahlungsbeträge ebenfalls auf 65% statt 67% reduziert oder betrifft das "nur" die Monate Jan - März 2011 (danach endet der Bezugszeitraum ja)? Ich beziehe kein Hartz 4 oder ähnliches. Ändert sich etwas bzgl eines Jobs nach Bezugszeitraum? Jetzt war es ja so, dass man nach Ende des Bezugszeitraumes dazu verdienen darf, ohne das angerechnet wird (auch wenn man dann noch die zweite Hälfte ausbezahlt bekommt). Vielen Dank!
Hallo, die Neuregelung gilt nach Auskunft des MInisteriums auch für die, die die Verlängerungsmethode gewählt haben Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Also diese 65% beziehen sich auf den BEZUGSZEITRAUM. Meiner Meinung nach beträfe es also die Monate Januar-März in denen du 65% bekämst und das müsste dann in der Endabrechnung (die bekommst du ja nach einem Jahr, also nach 12 Monaten) so gemittelt werden, dass es auf den Auszahlungszeitraum umgerechnet wird. Was du NACH dem ersten Geburtstag deines Kindes bekommst, ist ja nur ein Teil "eingefrorenes Elterngeld", daran wird gar nichts mehr gerechnet. Wie gesagt: Ich habe heute mit der Elterngeldstelle gemailt, die waren sehr nett und hilfsbereit, vielleicht fragst du nochmal direkt nach. VlG Annette
Mitglied inaktiv
supi, vielen Dank für die Info! Ich denke dann frage ich nächste Woche bei meiner Elterngeldstelle nach!
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