Ellina2019
Hallo Frau Bader, stimmt es, dass wenn ich nach Ende meiner 2-jährigen Elternzeit, ca. 3 Monate in Vollzeit wieder arbeiten gehe und dann wieder schwanger werde, werde ich dann die volle Höhe des Elterngeldes wie beim ersten Kind bekommen?? Vielen Dank im voraus.
Hallo, ja, grob stimmt das, da Sie dann ja in den letzten 12 Mo vor der Geburt VZ gearbeitet haben. Um so später die Schwangerschaft um so besser. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein das stimmt so nicht. 12 Monate vor Geburt zählen für das neue Elterngeld....
Felica
Ja, grob gesehen. Es gelten die 12 Monate vorher, wobei die Mutterschutzzeiten ausgeklammert werden bzw ausgeklammert werden können zum Teil. Da eine Schwangerschaft bekannterweise 10 Monate dauert, haut das etwa hin. Sicher ist es aber 1-2 Monate länger zu arbeiten.
SumSum076
Nach Ende der Elternzeit schwanger werden... und Vollzeit arbeiten? Ja, wenn das Vollzeitgehalt so wie beim ersten Kind ist! Denn es zählen auch beim einem weiteren Kind zur Berechnung des Elterngeld die 12 Monate vor der Geburt (abzgl Mutterschutz und Elterngeldbezug). Da du nach deinem Plan ca. 12 Monate Vollzeit arbeiten wirst, kommt das so ziemlich hin. Wenn du es genau planen willst, beachte, dass die Kalendermonate mit Mutterschutz (mit Mutterschaftsgeld) vor der Geburt ausgeklammert werden. Du brauchst also 12 Monate Vollzeitgehalt vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Gruß Sabine
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