Liebe Frau Bader, da es aufgrund geringem Verdienst meines Mannes finanziell mit 2.Kind eng wird habe ich verschiedene Fragen. Ich hatte in erster Schwangerschaft schon mit Kreislaufproblemen zu kämpfen und habe mich in der Arbeit schwer getan. Nun erneut schwanger , ab Januar würde ich aus finanziellen Gründen Teilzeit wieder arbeiten (da bin ich dann 12 Ssw) , hinzu kommt Doppelbelastung mit 1. Kind und wieder plagen mich Kreislaufprobleme. ICH kann mir aber finanziell nicht leisten das 2. ELTERNgeld aufgrund Krankheitszeiten zu minimieren. Soweit ich schon gelesen habe wird schwangerschaftsbedingte Erkrankung aber als Ausklammerungstatbestand gesehen. Das wäre für mich wiederum dann doch wieder gut. Deswegen meine Fragen: 1. Gelten Kreislaufprobleme in der SS als Schwangrschaftsvedingte Erkrankung im.Sinne eines Ausklammerungstatbestandes? 2. Wenn ja , ab wann wird ausgeklammert, erst nach 6 Wochen (ab KG-Bezug) oder rückwirkend ab 1. TAg der schwangerschaftsbedingten Erkrankung obwohl noch Lohnfortzahlung 3. Kann man aufgrund verschiedener Problematiken Krankengeld beziehen und durchgehend "ausklammern" oder beginnt bei neuer Erkrankung erstmal wieder Lohnfortzahlung? 4. Wenn man es sich mit dem ARBEITGEBER nicht verscherzen will, weil ich auf die Stelle echt angewiesen bin - kann man auch wirklich lange Zeit krankgeschrieben sein ohne in ein "Beschäftigungsverbot" zu rutschen? Da würde er mich nämlich umbringen wenn er ewig Lohn zahlen müsste! 5. Unabhängig davon: ist der Wechsel in Steuerklasse 3 immer sinnvoll f. ELTERNGeld ? Wird wenn man in der in der 5 einmündet jetzt in meiner TZ-Beschäftigung (mein Mann ist Vollzeit deswegen derzeit 3 ,weil ich noch im Elterngeld bezug vom 1. KIND bin) auch mein Verdienst vor der ersten Schwangerschft,welcher mit 8 Monaten ohnehin noch f. Die Bemessung herangezogen wird auch in Steuerklasse 5 bemessen, obwohl ich damals 2014 noch Steuerklasse 1 war? VIELEN lieben Dank ANNA
von Anna Lena 1981 am 30.11.2016, 13:50