Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 2 Kind Bemessungszeitraum

Frage: Elterngeld 2 Kind Bemessungszeitraum

Marie2021!

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Hallo Frau Bader, Hier meine Frage zum Theam Elterngeld und Bemessungszeitraum für 2 Kind Kind1: geboren 02.07.2020 Elternzeit : 2 Jahre ( angestellt) und 24× EG Plus bis Juli 22 Seit Oktober 21: 450 Euro Job Aktuell erneut schwanger-> Geburt: Juni 22 Gewerbeanmeldung: November 2021 Wenn ich jetzt in 2021 eine Einnahmen Überschuss Rechnung mache und vorweise dass ich auch Einnahmen habe bzw. Meine Einnahmen zumindest die Ausgaben decken, müsste sich der bemessungszeitraum auf 2019 verschieben. 2020 war ich ab Mai in Mutterschutz und 2021 habe ich Elterngeld bezogen. Da ich EG Plus habe und einen 450 euro job werden mir die einnahmen aus dem kleingewerbe angerechnet werden oder? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Verschieben geht, Sie können aber auch 2021 nehmen. Die Einkünfte müssen im Schnitt im Monate mind. 35 € betragen. 2. Es sind keine 24 Plus Monate, da ja die Monate mit dem Bezug von MG als Basis-Monate gerechnet werden. 3. Die Einkünfte werden angerechnet Liebe Grüße NB


KielSprotte

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24 x EG Plus gibt es nicht. Die ersten beiden Lebensmonate sind immer Basis EG und werden mit dem Muschu-Geld verrechnet, also 2x Basis und 20x Plus. Schaue noch einmal in deinen Bescheid, bevor du aus allen Wolken fällst, weil plötzlich kein Geld mehr kommt.


Marie2021!

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Hallo Frau Bader, Wie meinen Sie das , dass ich auch 2021 nehmen kann? Muss der elterngeldbezug abgeschlossen sein, bevor Einnahmen aus dem Gewerbe eingehen oder wäre das egal? Ich könnte das EG auch rückwirkend auf Basis EG umstellen damit es schon nach 12 Monaten abgeschloasen ist? Müssen dringend rechnungen gestellt werden oder reicht ein quittungsblock aus? Vielen dank für Ihre Hilfe


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