Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 13. 14. Monate

Frage: Elterngeld 13. 14. Monate

johan

Beitrag melden

Hallo, Ich habe gerade eben mit Elterngeltstelle L Bank telefoniert. Die Dame am Apparat sagte, dass mir keine Elterngeld für die 13. Und 14. Monat stehe, weil ich vor geburt unseres Babys nicht gearbeitet habe.also nur 12 monate für meine frau und das wars. Kann das sein? Wo finde ich die dazu stehende gesetzliche vorschriften. Danke im voraus Gruss Johan


luvi

Beitrag melden

Hallo, den Grundbetrag von 300 Euro monatlich müsste es auch bei Dir geben. Dein Elterngeld wird allerdings nicht an Hand deines momentanen Lohnes berechnet. Für die Elterngeldberechnung wird immer der Lohn vor der Geburt des Kindes genommen. Luvi


johan

Beitrag melden

Danke für die Antwort. Sie sagte, selbst 300 euro stehe mir angeblich nicht zur verfügung. Ich könnte die in anspruch nemhen allerdings muss kann meine frau dann nur 10 monate beziehen und ich 2. Aber in summe 14 monate sind abgeblich nicht möglich. Diese einschränkung muss doch aber irgenwo definiert sein oder? Ich finde diesbezüglich nichts. Danke Grüsse Johan


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich denke du hast was mißverstanden bzw die Dame blöde erklärt. Also, Frau und Mann haben 14 Monate zum verteilen - bis zum 14ten Lebensmonat. Nur, es werden die ersten beiden Monate IMMER der Frau abgezogen, da sie dann ja im Mutterschutz, also absoluten Beschäftigungsverbot ist. Bekommt sie Mutterschaftsgeld, was höher ist als das Elterngeld, dann wird das Mutterschaftsgeld ausgezahlt. bekommt Frau kein Mutterschaftsgeld, dann bekommt sie ab Geburt Elterngeld. Und nur dann !!! kommt sie im Höchstfall auf 12 Monate Elterngeld. Sonst sind es halt 2 Monate Mutterschaftsgeld, plus 10 Monate Elterngeld. Der Vater kann dann seine beiden hinten dranhängen, im Lebensmonate 13 und 14, oder sie irgendwann vorher gleichzeitig mit der Frau nehmen. oder aber er nimmt weniger Monate, dann kürzt sich bei der Frau unter Umständen die zustehende Monatsanzahl (wenn beide gleichzeitig nehmen). Mehr als 14 Monate hat ein Paar nie. Nun wegen Arbeiten, wenn du vorher nicht gearbeitet hast und jetzt Elterngeld beziehen willst, dann stellt sich die Frage, bekommst Du Hartz4. Dann würde das dort nämlich eine Rolle spielen.


johan

Beitrag melden

Hallo, Vor geburt des kindes war ich arbeitslos also harz4. 15 Tage nach geburt des kindes habe ich angefangen zu arbeiten. Der einzige Grund warum mir die 13. Und 14. Monat geweigert wird ist, dass ich eben 12 monate vor geburt des kindes nicht gearbeitet habe und keine Lohnabbrechnung reichen kann. Meine Frau bekommt die 12 Monate. Weil sie max. 12 monate beziehen kann wollte ich eben die restlichen 2 monate beantragen. Und mir geht es nur um den grundbetrag von 300euro. Danke Grus Johan


luvi

Beitrag melden

Hallo, da muss sie dich falsch verstanden haben, oder Du sie. Deine Arbeitslosigkeit vor der Geburt hat keinen Einfluß auf die Dauer des Elterngeldbezugs. Es gibt immer 14 Monate für beide insgesamt, auch wenn Ihr beide vor der Geburt arbeitslos gewesen wärt. Ruf noch mal an, oder geh persönlich in eine Beratungsstelle. Bei uns macht Caritas auch eine Elterngeldberatung. Luvi


johan

Beitrag melden

Hallo, Also ich habe dort nochmals angerufen und wieder abgelehnt mit derselben Begründung. Ich sei in den 12 monaten vor geburt des kindes arbeitslos und somit kein anspruch auf 13. Und 14. Monate dir partnermonate. Was kann ich den sonst unternehmen? Vielen dank Johan


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...