johan
Hallo, Ich habe gerade eben mit Elterngeltstelle L Bank telefoniert. Die Dame am Apparat sagte, dass mir keine Elterngeld für die 13. Und 14. Monat stehe, weil ich vor geburt unseres Babys nicht gearbeitet habe.also nur 12 monate für meine frau und das wars. Kann das sein? Wo finde ich die dazu stehende gesetzliche vorschriften. Danke im voraus Gruss Johan
Hallo, nein, den Pauschbetrag von 300 € müssten Sie auch bekommen. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, den Grundbetrag von 300 Euro monatlich müsste es auch bei Dir geben. Dein Elterngeld wird allerdings nicht an Hand deines momentanen Lohnes berechnet. Für die Elterngeldberechnung wird immer der Lohn vor der Geburt des Kindes genommen. Luvi
johan
Danke für die Antwort. Sie sagte, selbst 300 euro stehe mir angeblich nicht zur verfügung. Ich könnte die in anspruch nemhen allerdings muss kann meine frau dann nur 10 monate beziehen und ich 2. Aber in summe 14 monate sind abgeblich nicht möglich. Diese einschränkung muss doch aber irgenwo definiert sein oder? Ich finde diesbezüglich nichts. Danke Grüsse Johan
Mitglied inaktiv
Ich denke du hast was mißverstanden bzw die Dame blöde erklärt. Also, Frau und Mann haben 14 Monate zum verteilen - bis zum 14ten Lebensmonat. Nur, es werden die ersten beiden Monate IMMER der Frau abgezogen, da sie dann ja im Mutterschutz, also absoluten Beschäftigungsverbot ist. Bekommt sie Mutterschaftsgeld, was höher ist als das Elterngeld, dann wird das Mutterschaftsgeld ausgezahlt. bekommt Frau kein Mutterschaftsgeld, dann bekommt sie ab Geburt Elterngeld. Und nur dann !!! kommt sie im Höchstfall auf 12 Monate Elterngeld. Sonst sind es halt 2 Monate Mutterschaftsgeld, plus 10 Monate Elterngeld. Der Vater kann dann seine beiden hinten dranhängen, im Lebensmonate 13 und 14, oder sie irgendwann vorher gleichzeitig mit der Frau nehmen. oder aber er nimmt weniger Monate, dann kürzt sich bei der Frau unter Umständen die zustehende Monatsanzahl (wenn beide gleichzeitig nehmen). Mehr als 14 Monate hat ein Paar nie. Nun wegen Arbeiten, wenn du vorher nicht gearbeitet hast und jetzt Elterngeld beziehen willst, dann stellt sich die Frage, bekommst Du Hartz4. Dann würde das dort nämlich eine Rolle spielen.
johan
Hallo, Vor geburt des kindes war ich arbeitslos also harz4. 15 Tage nach geburt des kindes habe ich angefangen zu arbeiten. Der einzige Grund warum mir die 13. Und 14. Monat geweigert wird ist, dass ich eben 12 monate vor geburt des kindes nicht gearbeitet habe und keine Lohnabbrechnung reichen kann. Meine Frau bekommt die 12 Monate. Weil sie max. 12 monate beziehen kann wollte ich eben die restlichen 2 monate beantragen. Und mir geht es nur um den grundbetrag von 300euro. Danke Grus Johan
luvi
Hallo, da muss sie dich falsch verstanden haben, oder Du sie. Deine Arbeitslosigkeit vor der Geburt hat keinen Einfluß auf die Dauer des Elterngeldbezugs. Es gibt immer 14 Monate für beide insgesamt, auch wenn Ihr beide vor der Geburt arbeitslos gewesen wärt. Ruf noch mal an, oder geh persönlich in eine Beratungsstelle. Bei uns macht Caritas auch eine Elterngeldberatung. Luvi
johan
Hallo, Also ich habe dort nochmals angerufen und wieder abgelehnt mit derselben Begründung. Ich sei in den 12 monaten vor geburt des kindes arbeitslos und somit kein anspruch auf 13. Und 14. Monate dir partnermonate. Was kann ich den sonst unternehmen? Vielen dank Johan
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