Haar-Genau
Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehend und nach meiner Elterzeit, seit einem Jahr mit 30 h unbefristet bei meinem alten Arbeitgeber (Einzalhandel) tätig. Als ich vor einem Jahr zurückgekommen bin, habe ich per Verfügbarkeitsborgen angegeben, dass ich in der Woche zwei Spätschichten bis 21 Uhr leisten kann. Unser AG lehnt sich an einen MTV an, in dem steht, dass der Arbeitsnehmer nicht mehr als 5 Spätschichten in der Doppelwoche machen soll. Das heißt doch aber auch, dass auch weniger in Ordnung sind, oder sehe ich das falsch? Kann mein AG irgendwann auch verlagen, das ich wieder mehr Spätschichten arbeite oder habe ich sowas wie ein Gewohnheitsrecht. Wir haben auch einen BR der zu diesem Thema eine Betriebsvereinbarung plant. Viele Dank!
Hallo, das kommt primär auf Ihren Vertrag an u dann auf die Betriebsvereinbarung Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, lebe mit meinen Eltern im gleichen Haus, in einer WG, aber jeder für sich. Gelte ich dennoch als alleinerziehend (der Vater meines Kindes lebt nicht bei mir, hat die Vaterschaf aber anerkannt)? Kann ich 14 Monate Elterngeld beziehen? Muss das zweite Elternteil beim Antrag trotzdem eingetragen werden? Vielen Dank im Voraus! ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Wohnverhältnisse. Leider kann ich mir als Freiberufler nur eine 2-Zimmer-Wohnung leisten. Ich suche schon ewig eine 3-ZImmer-Wohnung, kann aber 1300 Euro monatlich nicht stemmen. Zumal der Kindesvater nicht regelmäßig Unterhalt und auch nur den geringsten Betrag von 355 Euro bezahlt, ob ...
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