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Guten Tag, ich habe eine Tochter und einen Sohn. Meine Tochter ist nicht die leibliche Tochter meines zukünftigen Ehemannes und trägt meinen Familiennamen. ich habe für sie das alleinige Sorgerecht. Meine Frage: Wenn ich jetzt meinen neuen Partner heirate und seinen Nachnamen annehme, darf meine Tochter ohne Einverständnis ihres leiblichen Vaters den neuen Nachnamen bekommen? Vielen Dank!
Hallo, nein, der leibliche KV muss zustimmen Liebe Grüsse, NB
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Hallo, ich kann nur aus unserem Fall erzählen. Ich war nicht mit dem Kindsvater verheiratet, habe das alleinige Sorgerecht und mein Sohn trug meinen Mädchennamen. Mein Sohn wurde ohne Einverständnis des Kindsvaters einbenannt bei der Hochzeit und trägt somit unseren heutigen Familiennamen. Ich denke es müsste auch bei euch so gehen.
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ging bei mir schon 2x.
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der leibliche vater muß nur zustimmen, wenn das kind SEINEN namen trägt. ich verstand die frage so, daß das kind den namen der mutter trägt.... dann muß er nicht zustimmen. zumindest bis 2004 nicht. der kv meiner tochter hat sich darüber sogar bei gericht beschwert, wurde aber abgeschmettert.
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Was denn nun?
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