Thieme
Sehr geehrte Frau Bader, im Mai bekommen mein Freund und ich ein Baby. Zu diesem Zeitpunkt werde ich aber noch mit meinem Ehemann verheiratet sein. Gibt es eine Möglichkeit das mein Freund dennoch als leiblicher Vater in der Geburtsurkunde steht? Und wenn ja kann er Elternzeit nehmen auch wenn mein Ehemann automatisch der gesetzliche Vertreter des Babys ist ? Vielen Dank für ihre Hilfe im Voraus.
Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Liebe Grüsse, NB
desireekk
Hallo, Dein Ehemann ist nicht nur der gesetzliche Vertreter, er gilt auch als Vater des Kindes solange ihr verheiratet seid. Das kann alles erst geändert werden wenn die Scheidung durch ist. LG D
Thieme
Diese Information habe ich auch. Deswegen ja die Frage ob es nicht einen Weg gibt das mein Freund dennoch zumindest als leiblicher Vater in der Geburtsurkunde stehen kann.
Felica
Nein gibt es nicht. Wenn ihr also nicht per Eilverfahren bis dahin mit der Scheidung durch seit, gilt dein Noch-Ehemann automatisch als Vater. Als solcher steht er dann in der Geburtsurkunde.
Thieme
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!
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