Mitglied inaktiv
Hallo! Mal eine kleine Frage. Als unser Sohn im April 2000 geboren wurde, hat mein Freund ihn in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Im Mai kommt nun das 2. Kind und ich sagte ihm, dass ich das Kind dann bei mir eintragen werde. Er meinte dann: Das sind beides UNSERE BEIDEN Kinder also könnten wir beide Kinder auch bei beiden Lohnsteuerkarten eintragen lassen. Stimmt das? Also dass das Kind Nr. 1 und 2 sowohl bei ihm als auch bei mir eingetragen ist??? Danke, Andrea
Liebe Andrea, wenn beide Eltern arbeiten, kann jeder ein halbes Kind eintragen lassen. Es ist eine rechnerisceh Frage, ob sich das lohnt. Mit dem Sorgerecht etc. hat das nichts zu tun, wenn Sie in eheähnlicher Gemeinschaft leben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi Andrea, stimmt nicht so ganz.Wenn auf jeder Karte eingetragen werden soll bekommt jeder ein"halbes"Kind,also 0,5 vom Kinderfreibetrag.Bei 2 Kindern würde dann auf jeder Karte 1 KInd sein. LG Susanne
Mitglied inaktiv
So sehe ich das auch. Wobei ich nicht weiß ob das auf dem Amt überhaupt gemacht wird. Aber das würde auch nur einen steuerlichen Sinn machen wenn du selbst Einkommen hast. Ansonsten ist es doch schnuppe was auf den Steuerkarten steht. Wichtig ist doch das Sorgerecht - falls ihr euch streiten wollt.
Mitglied inaktiv
Hallo, der Eintrag des Kindes auf der Lohnsteuerkarte hat meines Wissens keinen grossen Einfluss mehr auf das Nettogehalt, da es ja keinen allg. Kinderfreibetrag mehr gibt. Es hat wohl nur Einfluss auf den Solidaritaetszuschlag, und das ist ja nicht so viel. Ob es auf der Karte steht oder nicht - im naechsten Jahr macht man ja den Lohnsteuerjahresausgleich... Gruss DUSA
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