Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer sollte Kindergeld beantragen? Und Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer sollte Kindergeld beantragen? Und Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

RIESENvorfreude

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Liebe Frau Bader, zu unserer Situation: ich bin Beamtin, möchte nach der Geburt Elterngeld für 7 Monate, danach 7 Monate voll arbeiten gehen (weil mein Freund - Angestellter- in dieser Zeit Elterngeld beantragt und zu Hause bleibt). Nach diesen 14 Monaten wird mein Freund ganztags und ich halbtags Arbeiten gehen. Bisher haben wir beide in etwa gleich viel verdient. Haben derzeit beide Steuerklasse 1. Meine Fragen: 1. Bei wem sollen wir das Kind krankenversichern? (ich:privat, er: gesetzlich) 2. Wer soll das Kindergeld beantragen? Macht das überhaupt einen Unterschied? 3. Sollten wir unsere Steuerklassen ändern lassen und wenn ja wie? Vielen Dank für Ihre Antworten. Herzliche Grüße Anne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Es muss bei dem versichert werden,der mehr verdient 2. Nein, Sie bekommen es als Beamte halt mit dem Gehalt ausgezahlt 3. Steuerklasse 1 können Sie nicht haben. Wohl 3. Und da kommt es darauf an, wer wieviel verdient und wer es wann beantragt Liebe Grüsse NB


Lina_100

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Hallo, Die Frage ist, ob das Kind überhaupt familienversichert werden kann. Dies ist nur der Fall, wenn der GKV Versicherte mehr verdient als der privat Versicherte bzw. dieser unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Wegen eurer EZ Verteilung müsstet ihr das genau pruefen. Steuerklassen könnten mE nur nach Eheschließung geändert werden und das sollte gut überlegt werden, pauschale Aussagen dazu gehen nicht. Kindergeld ist grundsätzlich egal, der Kinderfreibetrag kann ebenso auf einen alleine oder geteilt eingetragen werden, nützt in der laufenden Lohnsteuerveranlagung aber nur wenig, da er nur Einfluss auf den SoliZu hat. Der Fb wirkt sich erst in der EStErklaerung aus. Da das KiG verrechnet wird und ihr nicht verheiratet seid ist die Frage tatsächlich interessant.


Lina_100

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Das sollte ein Steuerberater ausrechnen, was günstiger ist. Da ihr beide berufstaetig seid eher haelftige Aufteilung beider Betraege, aber das kann man so genau nicht sagen. Ich würde allerdings zur Eheschließung raten, dass ist in jedem Fall günstiger und hat auch sonst zahlreiche Vorteile wenn ein Kind unterwegs ist :).


RIESENvorfreude

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Hallo, danke erstmal für die Antwort, ich bin bei solchen Sachen immer total überfordert. Ich zerpflücke deine Antwort nochmal: "Die Frage ist, ob das Kind überhaupt familienversichert werden kann. Dies ist nur der Fall, wenn der GKV Versicherte mehr verdient als der privat Versicherte bzw. dieser unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient" Ich (privat) verdiene derzeit etwas mehr, liege aber trotzdem noch unter der Beitragsbemessungsgrenze. Was bedeutet das nun? "Wegen eurer EZ Verteilung müsstet ihr das genau pruefen." Was meinst du damit? "Steuerklassen könnten mE nur nach Eheschließung geändert werden und das sollte gut überlegt werden, pauschale Aussagen dazu gehen nicht." Wir überlegen zu heiraten!!!Hätte das irgendwelche Vorteile? "Kindergeld ist grundsätzlich egal, der Kinderfreibetrag kann ebenso auf einen alleine oder geteilt eingetragen werden, nützt in der laufenden Lohnsteuerveranlagung aber nur wenig, da er nur Einfluss auf den SoliZu hat. Der Fb wirkt sich erst in der EStErklaerung aus. Da das KiG verrechnet wird und ihr nicht verheiratet seid ist die Frage tatsächlich interessant." Im nächsten Jahr werden wir wieder in etwa gleich viel verdienen, also sollten wir den Kinderfreibetrag aufteilen? Im Jahr 2013 wird er doppelt so viel verdienen, also sollte er den Kinderfreibetrag allein in Anspruch nehmen? Wo beantragt man sowas? Nochmals vielen lieben Dank ;)


RIESENvorfreude

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Welche anderen Vorteile hat denn eine Eheschließung noch (außer das ich total glücklich wäre)? Welchen Nachnamen soltte das Kind tragen?


Lina_100

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Allein kein Behördentheater (Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklaerung) und für mich am Wichtigsten, dein Mann ist automatisch berechtigt im Fall der Fälle für dich und das Kind im KH Entscheidungen zu treffen. Das mit dem Nachnamen hängt davon ab, ob ihr euch jetzt schon auf einen Ehe- bzw Familiennamen einigen koennt.


CKEL0410

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Das Kind bekommt jeder zur Hälfte auf die Karten,voll kann das Kind nur genommen werden wenn man verheiratet ist ,so würde es uns im Sep.10 gesagt!


Lina_100

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Der Freibetrag wird automatisch gewährt wenn man KiGeld bezieht. Das FA prüft in der Winkommensteuererklaerung was günstiger ist. Bei hoeheren Einkommen ist es der Freibetrag, das im Jahr gezahlte Kindergeld wird damit verrechnet. Wenn ihr ohnehin heiraten möchtet, macht das jetzt noch. Sobald ihr sehr unterschiedlich verdient kommt euch dann noch steuermindernd das Ehegattensplitting zu gute. Wenn du mehr verdienst muss das Kind privat versichert werden. Ihr könnt später dann in die Familienversicherung wechseln, die Voraussetzungen werden jährlich geprüft. Vorteil wäre, dass in den ersten 3 Monaten nach der Geburt Kinder in der PKV ohne Risikoprüfung versichert werden müssen, dh eventuelle Beitragsvorteile auch für spätere Zusatzversicherungen. Dann darf aber kein SB vereinbart werde


Lina_100

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Ja tatsächlich. Nur bei verheirateten Eltern in Steuerklasse 3 oder 4 geht auch die Uebertragung. Sonstige Ausnahmen treffen auf euch nicht zu.


IngoAC

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Moin, erhält man als Beamter nicht auch einen Ortszuschlag? Wenn das noch so ist solltest du das Kind auf die Steuerkarte und das Kindergeld nehmen, da das einen Einfluss auf die Höhe des Ortszuschlag haben müßte. LG Ingo


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