Mitglied inaktiv
Hallo, wir haben eine Frage, die uns sehr ebschäftigt. Wir ziehen von Brandenburg nach Berlin. Das Problem dabei sind die unterschiedlichen Einschulzeiten für Erstklässler. In Berlin wäre unser Kind schon schulpflichtig, in Brandenburg nicht. Wir ziehen mitten im Schuljahr um (Dezember). Wird im Land Berlin das Kind dann nachträglich eingeschult oder die Einschulung um ein Jahr verschoben ? Danke für Eure Hilfe Gruß carromo
Hallo, das kann nur das Schulamt entscheiden. Liebe Grüsse, NB
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