Helena H
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber fristgerecht 10 Monate Elternzeit angemeldet. Diese beginnt mit dem heutigen Tag. Nun haben sich die Dinge auf der Seite meines Mannes anders entwickelt als ursprünglich gedacht und ich möchte statt 10 jetzt 12 Monate Elternzeit nehmen. Wie, bis wann spätestens und auf welcher Rechtsgrundlage kann ich das meinem Arbeitgeber mitteilen? Kann er die Verlängerung ablehnen? Freundliche Grüße
Hallo, Frist 7 Wo. - er kann auch ablehnen. ich würde es frühzeitig mitteilen, damit er planen kann Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Melden kannst du die jedereit, spätestens aber 7 Wochen vor beginn der Verlängerung. ABER, fraglich ist ob dein AG dem zustimmt. Er muß es nämlich nicht. Man muß sich für 2 Jahre festlegen, dann hättest du darüber hinaus bis zu einem Jahr auch ohne Zustimmung des Ag verlängern können. Deine "Festlegung" für 2 Jahre ist halt, das du nach 10 Monaten wiederkommst.... Mein rat, rede so schnell wie möglich mit dem AG. Desto besser stehen deine Chancen denke ich mal. Und, Du solltest dir sicher sein das du dann auch zu dem Termin nicht wirklich eine Verlängerung nutzen willst, oder dann von Vollzeit auf Elternzeit-Teilzeit gehen willst. Auch Dein AG muß ja wo mitrechnen. Willst Du danach eher erst einmal Teilzeit machen, dann solltest Du das jetzt gleich in einem Abwasch machen. Die wenigstens wissen das man innerhal ber Elternzeit sehr wohl arbeiten darf, nämlich bis zu 30 Std die Woche. Solange man Elterngeld bekommt, wird das allerdings mitgerechnet. Denk auch an die Eingewöhnung dann bezüglich Kita oder anderer Betreuung.
Sternenschnuppe
Elternzeit beginnt immer ab Geburt. Der AG kann ablehnen, aber auch zustimmen. Wie oben schon genannt muss man sich innerhalb einer Woche nach Geburt verbindlich für die nächsten 2 Jahre festlegen. Ruf morgen an und frage nach, dann weißt Du es genau.
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