Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einmal 10 Monate angemeldete Elternzeit nach Beginn auf 12 Monate verlängern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Einmal 10 Monate angemeldete Elternzeit nach Beginn auf 12 Monate verlängern

Helena H

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber fristgerecht 10 Monate Elternzeit angemeldet. Diese beginnt mit dem heutigen Tag. Nun haben sich die Dinge auf der Seite meines Mannes anders entwickelt als ursprünglich gedacht und ich möchte statt 10 jetzt 12 Monate Elternzeit nehmen. Wie, bis wann spätestens und auf welcher Rechtsgrundlage kann ich das meinem Arbeitgeber mitteilen? Kann er die Verlängerung ablehnen? Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Frist 7 Wo. - er kann auch ablehnen. ich würde es frühzeitig mitteilen, damit er planen kann Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Melden kannst du die jedereit, spätestens aber 7 Wochen vor beginn der Verlängerung. ABER, fraglich ist ob dein AG dem zustimmt. Er muß es nämlich nicht. Man muß sich für 2 Jahre festlegen, dann hättest du darüber hinaus bis zu einem Jahr auch ohne Zustimmung des Ag verlängern können. Deine "Festlegung" für 2 Jahre ist halt, das du nach 10 Monaten wiederkommst.... Mein rat, rede so schnell wie möglich mit dem AG. Desto besser stehen deine Chancen denke ich mal. Und, Du solltest dir sicher sein das du dann auch zu dem Termin nicht wirklich eine Verlängerung nutzen willst, oder dann von Vollzeit auf Elternzeit-Teilzeit gehen willst. Auch Dein AG muß ja wo mitrechnen. Willst Du danach eher erst einmal Teilzeit machen, dann solltest Du das jetzt gleich in einem Abwasch machen. Die wenigstens wissen das man innerhal ber Elternzeit sehr wohl arbeiten darf, nämlich bis zu 30 Std die Woche. Solange man Elterngeld bekommt, wird das allerdings mitgerechnet. Denk auch an die Eingewöhnung dann bezüglich Kita oder anderer Betreuung.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Elternzeit beginnt immer ab Geburt. Der AG kann ablehnen, aber auch zustimmen. Wie oben schon genannt muss man sich innerhalb einer Woche nach Geburt verbindlich für die nächsten 2 Jahre festlegen. Ruf morgen an und frage nach, dann weißt Du es genau.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbe ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich ...

Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2. ...

Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern?  Vielen Dank und freundliche Grüße    

Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt.  Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...

Guten Tag Frau Bader. Mein Mann und ich sind vor 3 Wochen Eltern geworden. Direkt nach der Geburt wurde festgestellt dass ich einen Kreuz-und Schambeinbruch habe und jetzt nur noch kurze Strecken an Unterarmgehstützen laufen darf und nur 20kg belasten darf.Daher kann mich selbst nicht ausreichend um mein Baby kümmern sondern mein Mann muss dies ...

Hallo, ich habe aktuell (2.4 bis 2.5) Elternzeit und Frage mich: Verlängern Feiertage die Elternzeit oder hat man hier einfach Pech und es bleibt beim angegeben Zeitraum? Danke vorab.

Hallo Frau Bader , meine Frage bezieht sich auf die Verlängerung der Elternzeit !  Wie oft darf ich innerhalb 3 Jahren die Elternzeit verlängern ? Gibt es hierzu eine Grenze?  Mein Kind wurde um Januar 2024 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen bis Januar 2026. Ich möchte diese erstmal bis 30.10.2026 verlängern. Sollten wir keine ...