Liebe Frau Bader,
mein Sohn möchte gerne seinen Namen mit meinem neuen Ehenamen kombinieren als Doppelnamen.
Bleibt das für immer sein Name oder kann er später nochmal geändert werden? Ich meine, den Zweitnamen wieder rausnehmen. Geht das?
Danke
Mitglied inaktiv - 26.11.2010, 13:51
Antwort auf:
Einbenennung
Hallo,
das geht nach § 1618 BGB
SChauen Sie mal hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2010
Antwort auf:
Einbenennung
Zwar ist es möglich, dass der eine Ehegatte zu seinem Nachnamen den Familiennamen (also den Nachnamen des anderen) zu seinem hinzufügt. Aber bei den Familiennamen keine Doppelnamen.
zB Mann - Krause
Frau - Müller
1 Name muss zum Familiennamen bestimmt werden, den dann auch die Kinder tragen. - Müller
Dann kann sich der Mann Krause-Müller oder Müller-Krause nennen lassen.
Aber die Kinder aus dieser Ehe werden Müller heißen.
Dein Sohn kann also den Namen deines neuen Ehemannes nicht als Doppelnamen führen.
Er könnte den neuen Namen ohne den alten annehmen. Der alte wäre aber unwiederbringlich weg.
(Der Geburtsname wird quasi ersetzt)
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 27.11.2010, 10:12
Antwort auf:
Einbenennung
Hallo,
bei einer Einbenennung kann sehr wohl ein Doppelname gewählt werden.
Wobei ich denke, dass der Geburtsname das größere Gewicht hat wenn es um spätere Änderungen geht.
Das steht auch so ansatzweise im § 1618 drin (in der Mitte irgendwo).
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 27.11.2010, 11:13
Antwort auf:
Einbenennung
Ups! Wieder was gelernt. Danke für die Richtigstellung!
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 27.11.2010, 12:56