Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Durch Unwissenheit falsch die Partnermonate gewählt, was kann ich tun?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Durch Unwissenheit falsch die Partnermonate gewählt, was kann ich tun?

Rouven

Beitrag melden

Hallo zusammen, mein Sohn ist am 22.01.2018 geboren worden, leider war es mir hier beruflich nicht möglich meine 2 Partnermonate zu nutzen. Nun kam am 05.03.2019 meine Tochter zur Welt und hier konnte ich direkt nach Geburt in Vaterzeit gehen. Jetzt habe ich die Chance Ende März für 2 Monate nachträglich in Elternzeit zu gehen und will dieses gerne für meinen Sohn nutzen aber hier wurde mir von der Elterngeldstelle mitgeteilt, dass dies zwar geht aber ich kein Elterngeld mehr bekomme. Mir war leider nicht bewusst dass dieses nur für die ersten 14 Lebensmonate gezahlt wird. Hätte ich das gewusst hätte ich nach Geburt meiner Tochter die Partnermonate für meinen Sohn genutzt so dass ich jetzt die Partnermonate für meine Tochter nutzen würde. Kann ich hier nachträglich irgendwas tun um irgendwie noch Elterngeld zu bekommen?Kann das geändert werden oder ist der "Zug schon lange im Bahnhof"? Vielen lieben Dank vorab für Hilfe und Ideen. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein der Zug ist leider, um bei Ihrer Metapher zu bleiben, abgefahren. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Basiselterngeld bekommt man tatsächlich nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate. Dieser Zeitraum ist für deinen Sohn leider schon sehr lange abgelaufen. Dein Plan hätte aber auch so nicht funktioniert, selbst wenn du noch die beiden Monate deiner Tochter zur Verfügung gehabt hättest. Die beiden letzten Monate, die du noch bei deiner Tochter hättest nehmen können (Lebensmonat 13 und 14) wäre der Zeitraum 05.03.2020 bis 04.05.2020. Wenn du aber erst ab Ende März in Elternzeit gehst, dann hättest du auch hier die letzte Möglichkeit verpasst. Elternzeit muss immer deckungsgleich in Lebensmonaten genommen werden, damit Elterngeld in vollem Umfang gezahlt werden kann.


Paulinchen83

Beitrag melden

Kann er denn nicht noch 4 Monate Elterngeld Plus nehmen? Und dabei entweder gar nciht doer Teilzeit arbeiten. Das geht doch auch nach den 14 Monaten noch??


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das Problem ist das alle! Monate für das 2. Kind verbraucht sind... 12 Monate mama und 2 durch den Vater... Man hat nur 14 Monate mit Elterngeld zur Verfügung Fur Kind 1 ist der Zeitraum schon lange vorbei


Paulinchen83

Beitrag melden

Er hat doch geschrieben, dass er beim ersten Kind keine Monate genommen hat. Dann könnte er die noch als EG+ nehmen?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

So weit ich weiß muss egplus im 14. Lebensmonat beginnen... Der Zeitraum ist auch vorbei


Dojii

Beitrag melden

Spätestens im 15. Lebensmonat, aber ja, das ist auch schon lange vorbei.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind ist im August 21 zur Welt gekommen. Ich habe für den gesamten Zeitraum Elterngeld Plus beantragt. Mein Partner möchte nun im 21. und 22. Lebensmonat 2 Monate (Partnermonate) Elterngeld beantragen. Wir würden es in dieser Zeit gleichzeitig nehmen. Nun stellt sich uns die Frage, ob dies möglich ist, oder ...

Ich habe zwei Jahre beim Arbeitgeber Elternzeit beantragt. Nun habe ich nach zwölf Monate einen Platz für eine Kita bekommen. 1) kann ich die Kita nur nutzen um die Partnermonate zu nehmen und dannach den Platz wieder kündigen? Würde man dann seinen Platz auf drei Jahre verlieren oder besteht die Chance dass man es mit zwei wieder in die Kita gebe ...

Hallo, Wir sind bald in Elternzeit. Am Ende nehmen wir beide die Partnermonate. Nun muss man da ja mindestens 24 Stunden arbeiten. Normalerweise arbeite ich 25 Stunden. Also wäre es in den letzten vier Monate nur eine Stunde weniger als ich sonst arbeite wahrscheinlich ist das aber kein Problem, ich bekomme einfach sehr wenig Elterngeld in der ...

Guten Morgen, Mein Mann hat eine Kündigung zum 01.02.2024 bekommen. Geburtstermin ist am 20.01.2024. Kann er ab der Geburt noch die Partnermonate nehmen? Diese sind aktuell noch nicht eingereicht. Eigentlich war auch geplant sie ab dem 20.02.2024 zu nehmen aber wie verhält es sich, wenn er ab dem 01.02.2024 Arbeitslosengeld erhält, weil ihm ...

Liebe Frau Bader, Wir planen im Moment Baby Nr. 3 und möchten gerne mindestens in den ersten 2 Monaten nach der Geburt zu Hause sein. Mein Mann ist vollzeit angestellt und ich bin im Moment zu Hause mit den beiden Kindern (bald 2 und 5) - nicht in Elternzeit sondern momentan ohne Anstellung.  Mit Hinblick auf die neuen Regelungen zum Elterng ...

Hallo Frau Bader, ich habe als Vater für 2 Monate (Partnermonate) Basiselterngeld beantragt. Diese zwei Monate liegen in der Zukunft. Aufgrund einer finanziellen Notlage werde ich diese Monate nicht antreten können. Kann der bereits bewilligte Antrag zurückgezogen werden?   VG

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Ich werde bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Werde aber das Elterngeld innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen, dass er nur noch ein Monat parallel mit mir nehmen kann. Bedeutet das, ...

Hallo Frau Bader,  ich gehe bald für 3 Jahre in Elternzeit.  Dafür habe ich Anspruch auf 12 Monate Basis-Elterngeld.  Mein Mann würde im ersten Lebensjahr gleichzeitig gerne mit mir auch ein paar Monate Elternzeit nehmen.  Jetzt habe ich gelesen, dass ab 1.4. die Regelung gilt, dass man nicht mehr gleichzeitig das Basis-Elterngeld bezi ...

Hallo Frau Bader. Kann mein Mann 2 Monate Elterngeld plus nehmen oder müssen es 4 Monate sein? (2 Basis EG=4 EG plus)? Er möchte sich in den Monaten Überstunden auszahlen lassen so, als würde er 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Hallo ich habe als Vater für 2 Monate (Partnermonate) Basiselterngeld beantragt. Ein monat habe ich am Anfang geburt meiens sohn genommen, der 2. monat liegt in der zukunft. "Es ist jedoch so, dass ich in der Zwischenzeit den Job gewechselt habe und die zweite Monat eigentlich nicht nehmen möchte, da er genau in meine Probezeit fällt. Ist es mö ...