Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dürfen die Nachbarskinder in der Wohnung Fußball spielen?

Frage: Dürfen die Nachbarskinder in der Wohnung Fußball spielen?

Bine.30

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Liebe Frau Bader, wir sind vor einem Jahr aufgrund meiner Schwangerschaft in eine neue Wohnung gezogen und bereuen es mittlerweile sehr. Über uns wohnt eine Familie mit zwei Kindern (3 und 5 Jahre), die sehr laut ist. Fast jeden Abend um 20h spielt der Vater mit den beiden Jungs Fußball in der Wohnung. Es wird geschrieen, gekrichen und gejubelt, so dass wir in unserer Wohung jedesmal Stadionatmosphäre haben. Wir haben letztes Jahr schon einmal freundlich um Ruhe gebeten, dann ging es einige Zeit lang besser. Zur Zeit ist es wieder extrem, und nun haben wir ein 3-Monate-altes Baby, das um 19h schlafen geht. Wenn dann um 19.30 - 20.30h das Getobe losgeht, wacht die Kleine jedesmal auf. Ich war letztens wieder einmal oben, worauf der Vater mir erklärte, dass es für ihn und seine Jungs quasi das Tagesereignis ist, abends, wenn er nachhause kommt, gemeinsam Fußball zu spielen. Das verstehe ich ja auch, aber ich möchte nicht, dass mein Baby fast jeden Abend von deren Lärm geweckt wird. Leider ist das Haus extrem hellhörig und in sehr schlechtem Zustand, die Heizrohre klopfen die ganze Nacht, in der Pizzeria unter uns werden nachts zum Feierabend immer alle Möbel lautstark herumgeschoben usw. Wir haben sehr viel Geld in die Renovierung der Wohnung gesteckt, weil wir dachten, wir würden hier unser "Nest" bauen. Direkt wieder ausziehen wäre ein großer finanzieller Verlust. Haben Sie einen Rat für uns? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kinderlärm ist zwar unvermeidbar... Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Doch weil die Kids nicht wie Rasenmäher oder Bohrmaschinen ein Knöpfchen haben, an dem man sie abschalten kann, weil man sie nicht mit Gewalt zwingen kann, mehrere Stunden mucksmäuschenstill mit Buchanschauen zu verbringen, müssen die Nachbarn den üblichen kindgemäßen Lärm wie Lachen, Weinen und Schreien auch während der Ruhezeiten hinnehmen. Erst recht gilt dies natürlich für Babygeschrei, das die meisten Eltern liebend gerne abstellen würden, wenn sie nur könnten. Weil das aber leider nicht immer funktioniert und sich Säuglinge überdies an keine Hausordnung bzw. Ruhezeiten halten, müssen sich notgedrungen auch die Nachbarn mit dem Geschrei der Allerkleinsten abfinden. Nach Auffassung der meisten Gerichte gilt also bei Kinderlärm im Vergleich zu anderen Lärmquellen eine "erweiterte Toleranzgrenze", die auch durch strenge Hausordnungen nicht ausgehebelt werden kann. "Ein Mietshaus ist kein Kloster..." fasste das Landgericht Köln zusammen und "Kinder können nicht wie junge Hunde an die Kette gelegt werden." Kinderlärm gehört zum Leben und ist folglich auch kein Abmahnungs- geschweige denn ein Kündigungsgrund! Selbst die Eltern eines kleinen Schreihalses dürfen an einem heißen Sommerabend trotz Babygeschrei das Fenster öffnen, wie ein Gericht entschied. Liebe Grüße, NB


waschbaer

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Du kannst die Nachbarn nur um Rücksicht bitten ,das Fussballspielen in der Wiohnung zu unterlassen. Soll er draussen Fussball spielen . Wir hatten auch ein Hellhöriger Haus .Es war die Hölle dort zu wohnen . Viele Wohnhäuser sind sehr hellhörig. Was sagt denn die Mutter der Kinder ..


Bine.30

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wir haben schon zweimal freundlich um Rücksicht gebeten, aber es ist wohl das Tagesereignis für den Vater, abends mit seinen Jungs Fußball zu spielen, und er ist schon leicht eingeschnappt, weil wir ihm seinen Spaß verbieten wollen.


CKEL0410

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Dann sag ihm er soll es vor der Tür machen,so muss er nicht ständig Möbel rücken,die Kinder sind an der Luft und haben viel mehr Platz,ansonsten der Vermieter oder die Verwaltung ansprechen.


sommersone

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Es gibt schon Leute .Ich käm nie aufd Idee mit den Kleinen um die Uhrezit oder überhaupt im haus Fussball zuspielen. Meine geht mit 3 Jahren um 7 ins Bett


Sonni74LS

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In der Wohnung Fussball spielen? Geht es denn wohl noch?? In einem Mietshaus hat man Rücksicht zu nehmen. Wenn es das eigene Haus ist kann man machen was man will, aber in einem Mietshaus? Wie frech ist das denn bitte. Ich würde als erstes den direkten Weg beim Mitmieter versuchen. Wenn das nicht fruchtet über den Vermieter. Das müsst Ihr Euch nicht gefallen lassen. Ansonsten bleibt wohl nur, sich eine neue Wohnung in einem ruhigeren Haus zu suchen.


Sonni74LS

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Hallo Frau Bader, es ist ja heute auch kein "Kinderlärm" mehr... das ist ja relativiert worden und nicht mehr als "Lärm" eingestuft. Klar muss man tolerant sein in einem Haus, wo viele Kinder wohnen und diese dürfen auch spielen, das ist selbstverständlich und für die Entwicklung auch wichtig. Aber hier geht es ja darum, dass ein Vater eine Art "Happening" in der Abendzeit veranstaltet und auch dieser Vater sollte wissen, dass noch andere Kinder im Hause sind, die evtl. schon Ruhe brauchen. Hier sollte es Toleranz von beiden Seiten geben. Viele Grüsse, Sonja


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