Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 28.2.2001 im Krankenhaus und bis zum Ablauf EZU beantragt. Nun ziehen wir am 15.12. nach Dortmund, 400 KM von unserem jetztigen Wohnort entfernt. Da mein Mann eine berufliche Weiterbildung macht, muß ich wieder arbeiten gehen. Mein neuer Arbeitgeber (wieder Krankenhaus) möchte mich gerne schon zum 1.2. einstellen. Wenn ich aber meine jetztige Stelle kündige, muß ich ja das Weihnachtsgeld zurücktzahlen und das können wir uns z.Z. nicht leisten. Kann ich schon im Febuar bei meinem neuen Arbeitgeber die erlaubten 19 Std im EZU arbeiten? Muß ich mir das vorher von meinem alten Arbeitgeber bestätigen lassen? Muß er mir das erlauben oder kann er sagen: Sie könnten ja hier 19 Std arbeiten? Vielen vielen Dank für Ihre Mühe! Liebe Grüße, Jannicke
Liebe Jannicke, TZ im EU bei einem anderen AG geht nur mit schriftl. Zustimmung des alten AG (Ablehnung muß schriftl innerhab von 4 Wo. begründet werden). Erklären Sie dem AG die Sache- klappt bestimmt. Wenn Sie den Urlaub nach dem EU nicht mehr nehmen können, muß er abgegolten werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Habe was vergessen: Mir stehen noch 18 Tage Urlaub zu, die ich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes während der Schwangerschaft nicht nehmen konnte. Müsse dies mir nun ausbezahlt werden, weil ja mein Vertrag endet und ich bis dahin EZU habe? Oder verfällt mein Anspruch? Vielen Dank nochmal! Jannicke
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Lehrerin (verbeamtet) und habe vor meiner Schwangerschaft einen Versetzungsantrag in einen anderen Schulamtsbereich gestellt (beide gehören zum selben Bundesland). Während der Antrag lief, wurde ich schwanger. Mein derzeitiges Schulamt wirkte auf mich ein, dem aufnehmenden Schulamt von der SS zu berichten. Ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich plane gerade meinen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Ich habe nach der Geburt unseres Sohnes im September 2012 für 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese endet nun im September. Ich habe im vergangen Jahr bereits mit dem Personalbüro telefoniert und angekündigt das ich nach der Elternzeit gerne auf 20 Stunden reduzi ...
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Hallo, ich arbeite als Krankenschwester und habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Während dieser Zeit sind wir in eine andere Stadt gezogen. Jetzt möchte ich im 3.Jahr der Elternzeit wieder Teilzeit (ca 20 Stunden) arbeiten. Mein alter AG möchte einen Auflösungsvertrag und hat vorgeschlagen, dass mein neuer AG mich in Elternzeit einstellen soll. ...
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