Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Sohnes am 11.10.2005 zunächst 2 Jahre Elternzeit eingereicht und möchte das dritte Jahr nun nahtlos anhängen. Reicht es, wenn ich meinen Arbeitgeber darüber informiere oder benötige ich sein Einverständnis? Bis wann muss ich ihn spätestens darüber informieren? Wann endet meine 3jährige Elternzeit? Am 11.10.2008 (also 3 Jahre nach der Geburt) oder erst 8 Wochen danach (also 3 Jahre nach Ende des Mutterschutzes nach der Geburt)? Ich habe (leider erst kürzlich) gelesen, dass der Arbeitgeber die Elternzeit bescheinigen muss. Über die ersten zwei Jahre Elternzeit habe ich von meinem Arbeitgeber (wahrscheinl. aus dessen Unwissenheit) keinerlei schriftliche Bestätigung bekommen, werde jedoch in meinem Betrieb als Mutter in Elternzeit "geführt". Ergeben sich für mich negative Konsequenzen, wenn ich keine Bestätigung über die ersten 2 Jahre EZ vorliegen habe und sollte/kann ich diese rückwirkend einfordern? Was passiert, wenn ich vor Ablauf der 1. Elternzeit ein zweites Kind bekomme? Werden dann 3 Jahre ans Ende der 1 EZ angehängt? Oder "nur" 3 Jahre EZ ab Geburt des 2. Kindes und der Rest der 1. EZ verfällt? Fragen über Fragen -- ich hoffe, Sie können mir helfen. Herzlichen Dank schon einmal im voraus!
Halo, Sie könne ihn informieren, Frist 7 Wo. Der erste EU endet spätestens am Tag vor dem 3. Geb.Eine Bestätiging brauchen Sie nicht. Bei einem neuen Kind kann man den Rest, den man nicht nehmen konnte "aufheben" bis zum 8. Geb, wenn der AG zustimmt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
1. Arbeitstag ist der 2/3. Geburtstag des Kindes( je nach dem ob du 2 oder 3 jahre genommen hast). Das 3. Jahr kannst du noch anhängen. Frist weiß ich jetzt gerade nicht.
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