Pa_ula
Liebe Frau Bader, ich wende mich mit folgendem Anliegen bezüglich des Antrags auf Elterngeld an Sie. Mein ET ist der 20.02. und mein Partner möchte ab Geburt Elternzeit nehmen. Bereits vor Monaten hat er - aus Unkenntnis darüber, dass die Elternzeit in Lebensmonaten berechnet wird und man nicht einfach auf den 1. März datieren kann - ab dem 1. März Elternzeit bei seinem Arbeitgeber beantragt - anstatt zu sagen, dass der 20. Februar der ET ist und er dann direkt in Elternzeit geht. Den Februar über hat er noch Urlaub und Freizeitausgleich, erhält also normalen Lohn. Nun habe ich heute nochmals mit der Elterngeldstelle telefoniert, die mir klar gemacht hat, dass die Diskrepanz zwischen dem von ihm beim Arbeitgeber beantragtem Zeitraum für Elternzeit (01.03.-30.06.16; 01.02.2017-31.03.2017) und voraussichtlichem Bezug des Elterngeldes, der ab Tag der Geburt beginnt, ein Problem darstellt. Sie haben uns empfohlen das zu korrigieren beim Arbeitgeber und den Urlaub "hintenanzuhängen". Dies ist aber schlichtweg nicht möglich. Bedeutet dies, dass mein Mann erst ab dem 2. Lebensmonat Elterngeld beziehen kann? Dies bedeutet eine Verschiebung und weniger Geld - auch für den zweiten Teil der Elternzeit im kommenden Jahr. Liege ich damit richtig? Sehen Sie irgendeine Möglichkeit dieses Problem zu beheben? Überforderte und leicht panische Grüße und herzlichen Dank für Ihre Mühe Paula
Hallo, das ist problematisch. Abgesehen davon, dass sie ja nicht wissen, wann das Baby tatsächlich kommt, werden tatsächlich nur komplette Monate abgerechnet. Vllt. EZ hinten dran hängen? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Puh, das ist wirklich doof gelaufen. Wieso ist eine Änderung denn nicht möglich ? Ist das Verhätnis so schlecht ? Ansonsten sieht es echt schlecht aus. Er kann zumindest des Ende der ersten Elternzeit nach hinten nachmelden, um dann einen vollen Lebensmonat zusammen zu bringen. Dann wäre es hintenraus passend. Die zweite Etappe dann ggf. komplett widerrufen. Oder er versucht die erste Elternzeit ganz zu widerrufen und nimmt sie später dann passend zu den Lebensmonaten.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...
Guten Tag, ich habe vor wenigen Wochen meinen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgegeben. Gestern habe ich dann die Rückmeldung im Briefkasten gehabt mit der Info, dass der Antrag nur vorläufig bestätigt wird und ich eine finale Bestätigung erhalte, wenn die Geburtsurkunde meines Kindes vorliegt. Ich hatte in der Vergangenheit sc ...
Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn ...
Hallo Frau Bader. Danke vorab. Ich bin noch bis 2025 in EZ. Meine Schwiegermutter hat einen pflegegeld 4 und es besteht die Möglichkeit das ich die Pflege übernehme und entsprechend gemeldet werde als Pflegeperson (ich bin auch beruflich Altenpflegerin, angestellt) Darf mein Arbeitgeber mir das in der EZ verbieten oder reicht die Inf ...
Hallo Frau Bader, ich spiele mit dem Gedanken, für ein Jahr Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit mit meiner Familie ins Ausland zu ziehen. Dabei erwäge ich, eventuell in einem Nicht-EU-Land zu arbeiten. Mir ist bewusst, dass eine Beschäftigung während der Elternzeit die Zustimmung meines aktuellen Arbeitgebers erfordert. Meine Frage ist: ...
Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich gerade in meiner ersten Beschäftigung in Elternzeit und übe bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit aus, die über die Mutterschutzzeit hinaus geht. Kann ich zu Beginn meiner Mutterschutzzeit die Elternzeit bei meinem ersten Arbeitgeber beenden, um den Arbeitgeberanteil zum ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger