Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, gleich noch meine zweite Frage, hoffentlich können Sie mir da auch weiterhelfen. Seit dem 19.9.00 bin ich im Mutterschutz, der AG wurde darüber von der KK informiert, daß diese 25,-- DM am Tag zahlen würden, und die Differenz vom AG zu zahlen wäre. Leider zahlt meine FA nicht, wie ich heute auf dem Kontoauszug feststellen konnte. Was kann ich denn nun tun? Wäre es möglich, daß mein AG erst zur Entbindung verpflichtet ist zu zahlen? Wie läuft es denn bei anderen ab? Ich bin schon völlig am verzweifeln, warum heißt das Mutterschutz, ist doch nur Ärger am laufenden Band?! Danke, Elli
Hallo Ihr Lieben, also, das ist eine echt schwere Frage. Ich habe alle Unterlagen durchforstet und nichts wirklich gutes gefunden. Da ja solche Zahlungen (AG-Zuschuß) in der Regel vom Steuerberater des AG vorgenommen werden, habe ich gleich meine Steuerberater-Freundin angerufen. Sie sagte folgendes (spricht übrigens aus eigener Erfahrung- mein superniedliches Patenkind ist 5 Monate alt): 1. Bei all Ihren Mandanten wird der Zuschuß vom ersten Monat des Mutterschutzes an bezahlt. Beispiel: Mutterschutz beginnt am 23.03. = Erstes Mutterschutzzuschußgeld im Monat März. 2. Sie hat bei der KK einfach einen formlosen Antrag gestellt und einen Abschlag schon VOR der Geburt von Jonas bekommen, nach der Geburt gab es dann den Rest. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen, hoffe aber, trotzdem geholfen zu haben. Gruß´, NB
Mitglied inaktiv
Hallo. Ich habe das gleiche Problem. Mein AG sagte mir, dass ich erst zum Ende der 8-wöchigen Schutzfrist Geld bekäme - das wäre Ende Dezember bzw. vielleicht sogar erst Ende Januar, weil die Gehaltsabrechnung schon Mitte des Monats läuft. Ich bin fast zusammengebrochen; schließlich hat man doch laufende Kosten + Baby's Kosten.Der Frage nach einer Abschlagszahlung hat er zugestimmt. Ob das was wird? Ich bin gespannt. Auf jeden Fall interessiert mich die Antwort der Expertin brennend. Gruss C.
Mitglied inaktiv
Hallo liebe Mitkugeln, da es zwischen mir und meinem Chef reichlich raucht, habe ich mir bereits Gedanken um diese Thema gemacht, und mich ein wenig erkundigt - insbesondere würde mich interessieren, wenn Frau Bader andere Informationen hat, da ich gern für alle Fälle gewappnet bin. Also, mir wurde folgendes mitgeteilt: Der AG hat die Möglichkeit, den MuSchuZuschuß z.B. zeitgleich mit den Zahlungen der KK vorzunehmen. Dies bedeutet: die KK zahlen ja einen Abschlagszahlung von zunächst 42 x 25 DM mit Beginn der MuSchuFrist. Bedeutet, auch der AG kann dann eine Abschlagszahlung von 42 x (was immer seine Zuzahlung ist) DM vornehmen. Oder aber er leistet einen monatliche Zuzahlung. Eine Zahlung über den Zeitraum von 42 Tagen NACH Abschluß der pränatalen Schutzfrist ist NICHT vorgesehen (was immer das auch im juristendeutsch heißen mag - Frau Bader...bitte übersetzen ;-)). Allerdings zahlt zu diesem Zeitpunkt (sprich die Geburt) die KK ja bereits die zweite Abschlagszahlung für die 56 Tage nach der Geburt - und diese 8 Wochen sind ja nun wirklich nicht verschiebbar - 8 Wochen nachher sind 8 Wochen nachher. Da gibts auch kein Rausreden vom AG mehr. LG Vanessa
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