85kathali
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Was bedeutet: "Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden." Pro Elternzeit pro Kind? Bei Kind 2 und 3 habe ich jeweils ein Jahr nach Geburt genommen, beide neues Elternzeitgesetz. Der Arbeitgeber hat über 100 Mitarbeiter. Kann ich nun 1 Jahr für Kind 2 nehmen, dann eventuell nochmal ein Jahr für Kind 2 verlängern, dann evtl. ein Jahr für Kind 3 und bei Bedarf nochmal für Kind 3 verlängern und jedesmal TZ in EZ einreichen? Ich hätte dann pro Kind je zweimal TZ in EZ eingereicht. Ich informiere meinen Arbeitgeber gerne darüber, dass dies meine momentane Überlegung ist, aber ganz festlegen möchte ich mich nicht, sonst könnte ich ja auch meinen Vertrag ändern lassen.
Hallo, Sie haben es dann ja pro Kind zweimal beansprucht Liebe Grüße NB
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