nasti1004
Guten Morgen Frau Bäder, Ich bin jetzt mit meinem 2. Kind schwanger, allerdings bin ich noch in Elternzeit. Mein erster Arbeitstag wäre der 16.10 Genau da ist auch mein ET, also fängt mein Mutterschutz Anfang September an. Leider ist das Verhältnis von Du zu Sie gewechselt (seit der 1. Ss)und wir unterhalten uns nur noch schriftlich per Einschreiben. Er wollte dass ich kündige weil er mich nicht anders einsetzten konnte. Ich weiss dass ich schriftlich und vorzeitig die Elternzeit zum Mutterschutz kündigen muss und somit eine neue Elternzeit beantragen muss. Doch muss ich das jetzt schon machen?oder reicht es wenn ich ihm kurz vor Mutterschutz das mitteile. Ich bin in der 8. Woche schwanger und ich weiss dass wenn mein Chef das weiss, dann weiss es jeder Kollege und somit die ganze Stadt. Vielen dank schon mal im Voraus LG Nasti
Hallo, Laut dem Gesetz immer dem Arbeitgeber möglichst zeitnah die Schwangerschaft mitteilen. Es kann Ihnen aber auch kein Nachteil entstehen, wenn Sie es nicht tun. Fair ist es, damit er besser planen kann. iich würde ihm mitteilen, wann Sie voraussichtlich die Elternzeit vorzeitig beenden. Neue Anträge würde ich aber jetzt noch nicht stellen. Liebe Grüße NB
mellomania
das musst du entscheiden. da du in EZ bist und nicht arbeitest ist es auch möglich, das später zu machen. musst halt rechtzeitig die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. dann wird dir der rest der laufenden elternzeit zurückgespielt und du erhälst vollen AG Anteil im mutterschutz. der chef darf das nicht kommunizieren. wenn du es aber weißt dass er es trotzdem macht, würde ich z.b. bis september warten. auch wenn man es dann schon sieht
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