Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Deklarierung/Lohnart der Überstunden für Elterngeldantrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Deklarierung/Lohnart der Überstunden für Elterngeldantrag

VeGl2020

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Hallo, können Sie mir mitteilen, welche Lohnart bei einer fortlaufenden Überstundenauszahlung auf der Gehaltsabrechnung deklariert werden muss damit das Gehalt korrekt mit in die Elterngeldberechnung einfließt? Vielen Dank für Ihre Mühe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es darf keine Einmalzahlung sein und muss unter den steuerpflichtigen Lohn fallen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Der zusätzliche Betrag muss als laufender steuerpflichtiger Lohn deklariert sein (wie dein normales Gehalt auch), dann wird er beim Elterngeld berücksichtigt. Wird er dagegen als sonstiger Bezug oder Einmalzahlung/EGA versteuert (wie Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld), dann wird er beim Elterngeld ignoriert.


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