Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf mir mein Frauenarzt ein BV geben nach langer Krankschreibung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf mir mein Frauenarzt ein BV geben nach langer Krankschreibung?

Mine14

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Guten tag Frau Bader lange Geschichte....ich war mit meinem ersten Kind schwanger und wurde im 5ten Monat aufgrund der Schwangerschaft...gemobbt....musste schwere Sachen schleppen, war das Dienstmädchen für alles und wurde nur runter gemacht....musst auch mal obwohl es nicht erlaubt war 11 Std am Tag arbeiten (Einzelhandel)... musste heulend die Kundschaft bedienen usw. ...daraufhin habe ich von meiner FA ein BV erteilt bekommen. ...als meine Tochter dann 1 Jahr alt wurde wollte ich auch wieder arbeiten und wollte mit meinem AG sprechen, weil ich statt Vollzeit auf Teilzeit umsteigen wollte....daraufhin hat man mir nur einen Vollzeitjob Angeboten...in einem Bereich wo ich mich überhaupt nicht auskenne und noch mehr arbeit hätte (es wäre ein Bereich gewesen wo sie mir schnell hätten Abmahnungen verteilen können)....dann habe ich mit dem Regionalleiter gesprochen, der mir am Anfang versprchen hatte das ich in eine andere Filiale kommen sollte....genau das Gegeteil war der Fall....ich wurde nur angemacht und es wurde nicht weiter drauf eingegangen....ich habe durch diesen ganzen vorfall eine Perönlichkeitsstörung (leites Borderline) da ich auch keine gute Vergangenheit hatte kam halt alles wieder hoch und habe mich krank schreiben lassen.....die Kranksheibung läuft jetzt noch bis zum 16.01.15......ich würde gerne wieder arbeiten wollen.....jetzt bin ich wieder schwanger geworden (Et 20.08.14)....ich wäre eigentlich in stande zu arbeiten....bin aber auch noch in Therapie....weil ich es noch nicht ganz verarbeitet habe....körperlich geht es mir bislang noch gut....aber mein Frauenarzt würde mir ein Beschäftigungsverbot geben, da....wenn ich wieder arbeiten gehen würde in er Filiale wo sie mich wieder hinschicken würden....wieder zugrunde gehen würde weil es bei den wohl so masche ist....geht das so? Ich meine Ich beziehe ja jetzt Krankengeld...wie lange weiss ich allerdings nicht....kann man einfach auf ein Beschäftigungsverbot wechseln? Wenn ja was muss ich beachten und wie inforiere ich die Krankenkasse? Ich habe wirklich panische angst davor wieder dort hin zu müssen. Ich würde gerne kündigen, aber jetzt wäre es der schlechteste Zeitpunkt überhaupt....wir haben ein Haus was bezahlt werden muss und irgendwie sehe ich es auch nicht ein, weil die schließlich an allem Schuld sind....oder sehe ich das falsch*? Ich bedanke mich für die Antwort schon jetzt. Einen Guten Rutsch in das neue Jahr wünsche ich natürlich auch !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn beides vorliegt, Krankschreibung und Beschäftigungsverbot, geht die Krankschreibung vor. Wenn jedoch die Krankheit beendet ist und Sie wieder arbeiten könnten, kann die Frauenärztin selbstverständlich ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Liebe Grüße NB


oceansmile

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hallo, mein hausarzt hat meine kranksvhreibung aufgehoben. anschliessend hat mein frauenarzt mir das beschaeftigungsverbot ausgesprochen. alles ohne probleme, lg


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