Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe zwei Fragen zu folgenden Fall: Mein Arbeitgeber zahlte mir meinen Lohn erst nach einem Schreiben von meinem Rechtsanwalt 2 Monate später. (Sie haben mir damals zu einem RA geraten... ;O) )Jetzt will mir mein AG den Juni-Lohn um 170 Euro kürzen, wegen dem entstandenen Zeit- und Sachaufwand, u.a. 9,55 Euro für das Zuschicken zweier Lohnabrechnungen und über 150 Euro für den Aufwand, den er wegen dem Schreiben vom RA hatte! Meine erste Frage: Darf er das? Oder muss er mir meinen vollen Lohn zahlen? Und kann er darauf bestehen, dass ich mir meine Lohnabrechnung für Juni im Geschäft abholen muss, oder muss er mir diese zuschicken? Bin seit einer Woche im Mutterschutz. Er besteht wie gesagt darauf, dass ich die Abrechnung abhole, da er mir die Abrechnung kostenpflichtig (!) zukommen lassen will!!! Zweite Frage: Kann er mir das Zusenden der Abrechnung in Rechnung stellen? Vielen lieben Dank für Ihre Antworten!! Ganz liebe Grüsse, Claudia
Hallo, bitte die Hinweise lesen. Da Sie anwaltlich vertreten sind, darf ich nichts sagen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
kurze Antwort: Nein! Dein RA kennt den SV, bitte ihn, ein kurzes Schreiben an den AG aufzusetzen und ihn auf die Rechtslage hinzuweisen. Gruß, speedy
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