Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf man neben der haupttätigkeit 2 minijobs haben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf man neben der haupttätigkeit 2 minijobs haben

Lissy18

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Ich habe einen minijobs und putze 1x wöchentlich den hausflur. Habe elterngeld plus und würde neben diesem minijobs noch einen minijob machen? Oder muss ich das vorher bei meinem Arbeitgeber erfragen? Mit dem hauptarbeitgeber habe ich keinen Kontakt mehr und werde dort sicherlich nach der Elternzeit nicht wieder arbeiten gehen. Wozu raten Sie mir und was kann ich machen? Vielen Dank für Ihre Antwort und Mühe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich müssen sie bei jeder Nebentätigkeit, die Sie in der Elternzeit ausüben, die Zustimmung vom Arbeitgeber einholen. Ansonsten müssen Sie schauen, ob Sie mit den beiden Minijobs zusammen über 450 € kommen, denn dann sind Abgaben zu leisten. Liebe Grüße NB


Ani123

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Wenn du zwei angemeldete Minijobs hast musst du für einen Abgaben zahlen. Das musst du dir ausrechnen ob sich das noch lohnt. Deinem Hauptarbeitgeber musst du Bescheid geben. Wie es mit dem anderen Minijob ist weiß ich nicht? Habe ich es richtig, dass du einen Minijob hast und zusätzlich putzt? Bekommst du dafür auch Geld? Ist das auch angemeldet? Ich war damals als Tagesmutter aktiv, angemeldet auf Minijobbasis. Ich wollte dann einen zweiten Minijob annehmen, aber due Abgaben wären zu hoch gewesen, so dass ich es abgelehnt habe.


mellomania

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du musst sämtliche nebentätigkeiten VOR vertragsabschluss erstmal genehmigen lassen. bescheid geben reicht da nicht. er muss zustimmen und erst wenn du seine zustimmung hast, darfst du den vertrag unterschreiben. du hast da jetzt echt probleme wenns dumm läuft...


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