Strolch880
Hallo Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit, aber bekomme kein Elterngeld mehr. Da ich leider in dieser Zeit nicht bei meinem Arbeitgeber arbeiten kann, habe ich mir einen Minijob gesucht.Der neue Arbeitgeben musste aus betrieblichen Gründen für eine kurze Zeit schliessen, jetzt bekomme ich Kurzarbeitergeld, das sind ca 300 € .Darf ich jetzt noch einen zweiten Minijob haben ? Wieviel darf ich noch dazu verdienen ? 450 €.Oder dann 150 € Mir wurden schon verschiedene Antworten gegeben, der eine sagt ja der andere sagt nein. Vielen Dank. LG Puttchen880
Hallo, hier die zuverlässigste Quelle dies überhaupt nur gibt: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs. Liebe Grüße NB
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