Annuschka23
Liebe Frau Bader, ich bin in der 31. Woche schwanger und habe aus erster Ehe einen 8 jährigen Sohn. Mein Freund hat sich nun von mir getrennt. Wir wohnten zwar nie zusammen, aber er hat netterweise auf seinen Namen eine Wohnung für mich und die Kinder angemietet. Die Miete habe ich ihm überwiesen. D.h. ja dann, dass wir einen Untermietvertrag haben, oder? Da ich in seiner Firma auf 450 Euro Basis angestellt bin für einige Tätigkeiten, die ich von Zuhause aus erledige, welche zu meinem regulären Gehalt hinzukommen, kann ich mir die Miete auch leisten. Die Genossenschaft würde mich allerdings nicht übernehmen, weil die Miete über 1/3 meines Einkommens beträgt. Nun hat er aber gesagt, dass er die Wohnung kündige und ich zum 31.8 ausziehen solle (2 Wochen vor dem errechneten ET) Kann er das? Ich weiß gerade absolut nicht, wie ich so schnell eine neue Wohnung finden soll und bin nervlich auch total am Ende. Die Trennung alleine macht mich schon total fertig... Ich war auch noch so doof das geteilte Sorgerecht zu unterschreiben. Und nun wirft er mich samt seinem Baby auf die Straße. Mein großer Sohn lebt zur Hälfte bei seinem Vater. Er hat also einen "Unterschlupf" Aber das Ungeborene und ich...und was ist, wenn es früher kommt? Bei dem Stress wohl zu erwarten. Ich bin einfach am Ende... Den 450 EUR Job wird er auch kündigen...und ich habe nie eine Lohnabrechnung erhalten. Nur die Kontoauszüge. Ist das ausreichend für den Antrag auf Erziehungsgeld? Ich fühle mich so blöd gerade, dass ich ihm vertraut habe und so hilflos... Ich hoffe Sie können mir eine hilfreiche Antwort geben. Herzliche Grüße und Dank im Voraus! Anna
Hallo, im Prinzip haben Sie den Vertrag gemacht, um den Vermieter zu täuschen (sonst hätte er Sie nicht genommen) - also dürfen Sie sich nicht wundern, dass Sie jetzt ein Problem haben. Das Risiko sind Sie ja bewußt eingegangen. Ja, er darf den Mietvertrag kündigen. Den Minijob kann er nicht einfach kündigen, da haben Sie ja Beweise. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Klar darf er die Wohnung kündigen und an der hängt ja der Untermietvertrag. Aber normalerweise hat man 3 Monate Kündigungsfrist. Wenn die Kontoauszüge als Gehalt deklariert sind müsste das auch zählen. Allerdings zählen auch mündlich Verträge und der Geldeingang belegt es ja. Von daher steht Dir da nun auch Mutterschutzgekd zu und Kündigungsschutz. Wieso mietet er für Dich eine Wohnung an ?
Mitglied inaktiv
Keine Gewähr auf Richtigkeit, aber IMO sieht es so aus: 1. Ja, Mietvertrag darf er kündigen. Fraglich ist auch, ist der Untermietvertrag überhaupt rechtens? Dafür bedarf es nämlich der Erlaubnis des Hausbesitzers. Also da im Zweifel nachfragen ob man "übernehmen" darf. Auch dann wenn man eigentlich meint schlechte Karten zu aheb, mehr als nein kann ja nicht kommen. Sofren eben überhaupt rechtens. Auch ist er an bestimmte Fristen gebunden, schau mal hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_untermiet.htm 2. Auch mündl. Arbeitsverhältnisse gelten, wenn du es also anhand Kontoauszüge oder sonstigem nachweisen kann, hast gute Karten. Mutterschaftsgeld gibt es bei einem 450 € Job eh nicht - wie bist Du aktuell überhaupt kranken- und sozialversichert? Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, dann gibt es allerdings Mutterschaftsgeld, sonst nur diese Einmalzahlung in Höhe von etwa 210 €. Musste dann aber extra beantragen. 3. Elterngeld ist egal, mind 300 € bekommt jeder, Auch dann wenn man vorher nicht gearbeitet hat, dieser Mindestsatz steht einem immer zu. Bei 450€ und 67% davon könnte es etwas über 300 € werden. 4. Wegen Sorgerecht, das hätte er eh beantragen können, udn du könntest da nichts gegen machen. Das seh also als halb so tragisch an, zumal es eh oft überbewertet wird. 5. Kündigen kann er dich eh erst nach der Elternzeit. Auch bei einem 450 € Job hast du die gleichen Rechte. Tip, ab mit dir zum Arbeitsamt.Schildere denen die Lage, laß Dir einen Wohnbedarfsschein ausstellen. Evtl lohnt auch der Weg zum jugendamt, auch die haben mitunter ihre Kontakte, ebenso Diakonie und ähnlichem. Und alles Gute, ihr werdet das schon packen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich stehen absolut auf den Schlauch und hoffe Sie können mir helfen. Wie muss ich Tagesmutter/Kita-Platz kündigen, wenn ich für den Monat August nicht kündigen darf, aber mein Kind im August noch betreut werden soll? Mit freundlichen Gruß Fr. Becker
Unser Sohn (2) ist seit einem Jahr in der Grippengruple in einem Gemeinde Kinderhaus, das sowohl Grippe, als auch Kinder ab 3 betreut. Unsere Tochter (6) ist ebenfalls dort in der Ü3 Gruppe. Man schließt mit dem Kinderhaus einen Vertrag bis zum Erreichen des Schulalters, dann endet der Vertrag automatisch. Nun hat die Einrichtung falsch geplant un ...
Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n ...
Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter besucht seit einigen Jahren einen Kindergarten. Nun hatte sie das Pech das wiederholt ihre besten Freunde den Kiga gewechselt haben. Letztes Jahr auch noch ihre Bezugsbetreuerin. Leider hat uns niemand informiert wer nun die Betreuung übernommen hat, wir vermuten die neue Leiterin. Sie ist recht jung und ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis 06/2025 in Elternzeit und bekomme bis 02/2025 EG Plus. Ich werde nach der Elternzeit nicht wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen. eigentlich wollte ich meine Elternzeit 11/2024 vorzeitig beenden (nun habe ich gelesen dass das gar nicht so einfach ist), mich zwei Monate anstellen lassen, ...
Guten Tag, Ich möchte gerne mein Arbeitsverhältnis kündigen nach meiner Elterzeit. Diese wird am 28.2.2025 enden und nun ist meine Frage, wenn ich 3 Monate vorher kündige komme, würde ich dann pünktlich zum 01.03. einen neuen Job antreten können? In meinem Arbeitsvertag steht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Muss ich nachdem 01.3 nochmal zur ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in der Elternzeit bis September 2025. Fange jetzt nach 1 Jahr wieder Teilzeit an zu arbeiten. Leider hat sich einiges verändert bei meiner Arbeit, und möchte meinen Job wechseln. Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende. Wie sieht es in dem Fall aus mit meiner Elternzeit? Was muss ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit geht bis zum 09.12.24, würde aber schon zu Ende November kündigen wollen. Gilt dann auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten oder die normale Frist von 4 Wochen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Viktoria
sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen Ganztagsplatz zur Krippe. Neben Schlaflosigkeit waren die Abholungen schon mehrmals unbegründet. Zu Hause informierten wir das Personal und dennoch darf das Kind nicht kommen auch wenn der Arzt gegenteiliges feststellte und wir so nicht nur auf unsere Meinung "beharrten". Beim letzten Mal ist es so a ...
Hallo Zusammen, kann man, als Vater, der seine zwei Monate Elternzeit beantragt hat und diese auch genehmigt wurden, vor Antritt der Elternzeit seinen bestehend Job kündigen? Kann die Elternzeit dann vom Arbeitgeber verweigert werden? Gibt es negative Auswirkungen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis