Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf Kasse mich abmelden lt. Gewerbeaufsichtsamt sollte ich bis Ende Elternzeit.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf Kasse mich abmelden lt. Gewerbeaufsichtsamt sollte ich bis Ende Elternzeit.

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weiterversichert sein. Jetzt forder meine Kasse über 3.000,00 Euro von mir da mein Arbeitgeber der den Betrieb 2005 stillgelegt hat - mich abgemeldet hat - ich wurde aber von KEINER Seite informiert das ich bei der Krankenkasse abgemeldet bin und jetzt soll ich zahlen! Ich bin seit 7 Jahren in Elternzeit - Ende der Elternzeit April 2008 im März 2008 stellte ich bei meiner Krankenkasse den Antrag auf freiwillige Versicherung und nach langem Hin und Her teilte mir diese jetzt mit das ich nicht mehr versichert bin auch von deren Seite aus nicht mehr da mein AG mich 2005 abgemeldet hat?!?! Wieso das??? Laut dem Bescheid des Gewerbeaufsichtsamtes dürfen die Kündigungen nur so ausgesprochen werden, dass sie a) frühestens zum Zeitpunkt des Endgültigen Erlöschens des Betriebes oder b) wenn abzusehen ist, dass das endgültige Erlschösen des Betriebes nach den beantragten Elternzeiten der Betroffenen liegt - in meinem Fall April 2008 -der derzeit laufenden Elternzeit wirksam werden. weiter steht: die Auflagen in Ziffer 2 wurden aber auch eingefügt weil den Betroffenen damit die weitere beitragsfreie Krankenversicherung erhalten bleibt! Die Auflagen konnten eingefügt werden weil die Betroffenen während der beantragten Elternzeit keine fortlaufende Gehaltszahlungen erhalten und somit der Antragstellerin (AG) wirtschaftlich nicht zu Lasten fallen, der mit der Aufrechterhaltung der Arbeitsverhältnisse verbundene organisatorische Aufwand für die Antragstellerin scheint zumutbar. Ich war damit einverstanden da für mich wichtig war das ich bis Ende der Elternzeit keine Probleme mit meiner Familienversicherung habe und erst mit Ablauf der Elternzeit gekündigt werde! Dies wurde mir auch so mitgeteilt durch einen Herren des Gewerbeaufsichtsamtes. (Mein Mann ist privat versichert und das wollten wir uns ersparen, wären gute 120 Euro mehr im Monat als eine freiwillige Versicherung nur nebenbei erwähnt) Und jetzt meint meine Krankenkasse ich wäre seit 2005 mit Stilllegung des Betriebes und durch die Abmeldung meines Arbeitgebers nicht mehr versichert gewesen und fordert von mir grob 120,00 Euro ab 2005 oder ab 2007 die Arztkosten zurück! Ich habe drei Kinder ich kaufe mir nicht mal ein Auto für 3.000,00 Euro woher soll ich das Geld nehmen. Zudem kann ich nicht ganz nachvollziehen wieso mich keiner über eine Abmeldung informiert hat. Die Anwälte des AG teilten mir auch im August 2005 schriftlich mit das in meinem Fall die Kündigung erst zum Ende der derzeit laufenden Elternzeit wirksam ist. ( d. h. doch auch das ich weiterhin wie vom Gewerbeaufsichtsamt gefordert versichert bin.) auch wenn der Betrieb stillgelegt wird! Oder hätte man mich nicht einfach informieren können. Mein Anwalt teilte mit mir das dieser jetzt Zeithonorar mit seinen Mandanten vereinbart. Wir sind RS Versichert - zu meiner Zeit als ich beim RA in der Ausbildung war war es leichter jetzt bin ich mir nicht mal sicher ob zum RA gehen soll oder was ich überhaupt machen soll. Aber das wächst mir definitiv über den Kopf ich bin jetzt schon am Ende und zudem haben sie heute auch nach das Rad meines Sohnes geklaut.... Danke fürs Lesen und für einen kleinen Hinweis. Auch wenn sie nicht wirklich einstiegen können. Gruß Lenismama


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Hallo, Du wirst von Frau Bader keine Antwort bekommen, weil Du schon durch einen Anwalt vertreten wirst. LG Sibs


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Hi, prinzipiell trägst du die Beitragslast für die KV, der AG leitet die Zahlungen nur für dich durch. Bei der KK würde ich aber sofort schriftlich Widerspruch einlegen, da du aus einem laufenden Arbeitsverhältnis in Elternzeit gegangen bist und damit weiterhin Versicherungsschutz hast. Am besten dazu Kopien von der anwaltlichen Bestätigung über den Kündigungszeitpunkt und der Auskunft vom Gewerbeaufsichtsamt beilegen. Mach gleich Druck und teile mit, dass du dich ggf. anwaltlich vertreten lassen wirst - es könnte sinnvoll sein! Gruß, Speedy


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