5fachmamamitangst
Meine Tochter (5) lebt bei ihrem Vater seit dem sie 10Monate alt war. Lange Geschichte mit viel Intrigen und Lügen seiner seits. Es besteht regelmäßig Besuchskontakt in dem ich sie alle 2 Wochen hole wozu ich jedes Mal 2 1/2Stunden hin und zurück fahre. (er ist weg gezogen über 130km) Jetzt zum eigentlichen Thema. Meine Tochter hat beim letzten Besuch gesagt sie möchte lieber bei mir wohnen weil es bei Papa nicht schön ist und sie Angst vor Ihm hat. Das er streng ist weiß ich aber niemals dachte ich was noch passierte. Er hat am Telefon zugegeben das sie manchmal welche auf die Finger oder den Mund bekommt wenn sie lügt oder "klaut" was heißt sich einfach süßes nimmt und das sie auch den "arsch versolt bekommt wenn sie es übertreibt." seine Worte. Ich hole sie diesen Freitag wieder wie gewohnt, halte es aber kaum aus bis dann zu warten ich will sie da nur noch raus holen. Er hat das Jugendamt der Stadt in der ich lebe so belabert das die kurz davor waren mir alle Kinder weg zu nehmen und ist ein super Schauspieler und Lügner. Ich habe durch Gewalt in der Ehe und andere Vorfälle eine wahnsinnige Angst vor diesem Mann. Ich will morgen beim Jugendamt seiner Stadt anrufen es melden und mich über meine möglichkeiten erkundigen. Ich werde sie Sonntag auf keinen Fall zurück bringen selbst wenn er her kommt. Was kann er dagegen tun?
Hallo, nein, können Sie nicht. Wenn Sie nicht eine erhebliche Kindeswohlgefährdung beim Vater nachweisen können, wird der Schuss gewaltig nach hinten losgehen. Kinder in dem Alter sagen übrigens aus Solidarität oft demjenigen, bei dem sie sind, sie würden lieber bleiben. Sie können sich an das zuständige JA wenden und den Fall schildern, die entscheiden dann. Liebe Grüße NB
5fachmamamitangst
Dazu kommt das ich noch nicht mal seine neue Adresse habe weil er vor nicht mal einem Monat, zum 4ten mal seit er bei mir abgehauen ist, umgezogen ist und ich die genaue Adresse nicht habe. Ich weiß das Dorf mehr aber nicht. Was sag ich denn beim Jugendamt reicht bei denen nur der Name?
Pamo
Hol bei der Meldebehörde Auskunft über die Meldeadresse des Kindes. Bei berechtigten Interesse wird das gegen eine kleine Gebühr erteilt. Dann sprich mit dem Jugendamt. Viel Glück
KielSprotte
Du holst und bringst sie alle 2 Wochen, kennst aber die Adresse nicht? Wo holst du sie denn ab bzw. bringst sie wieder hin?
Ani123
Das Kind nicht wie vereinbart zurück zu bringen kann als Straftat gesehen werden, wie z. B. Kindesentführung. Den Weg würde ich nicht wählen. Die Kommunikation mit dem JA ist da die bessere Methode. Es wird den Fall prüfen. Soweit das JA nicht einschreitet und z. B. ihnen das Kind (vorläufig) "übergibt", sollten sie sich an die Umgangszeiten halten. So schwer es auch ist sollten sie das Kind zurück bringen. Sollte wirklich was dran sein an den Vorwürfen und das JA das nachweisen wird es gehandelt. U. a. kannes zur Inobhut des Kindes genommen. Es kann auch sein, dass dem KV Hilfe angeboten wird und z. B. eine Familienhilfe in der Familie tätig wird. Bei der Inobhutnahme kann es sein, dass ihr Kind nicht zu ihnen sondern in eine Pflegefamilie kommt bis weiteres geklärt worden ist. Nur weil die Vorwürfe sich bewahrheiten bedeutet es nicht, dass das Kind automatisch zu ihnen als KM kommt. Sie sollten das dann von sich aus anstreben indem z. B. der Umgang vermehrt wird. Das können sie auch jetzt schon machen, auch wenn das Kind beim KV bleibt. Als KM können sie ihr Kind öfter sehen insofern sie das möchten und es dem Kind gut tut. Das tut es, weil es sagt, dass es bei ihnen bleiben möchte. Das zeigt, dass es gerne bei ihnen ist. Schildern sie dem JA das Gesagte sachlich. Notieren sie sich alles was ihr Kind und der KV dazu gesagt hat. Im Ganzen wird etwas vergessen oder zeitliche Zusammenhänge durcheinander gebracht. Umso besser wenn sie es sich notiert haben. Notieren sie auch was das JA dazu gesagt hat. Formulieren Sie es schriftlich und schicken es dem JA zu. Stellen Sie sich darauf ein, dass der KV nicht begeistert davon sein wird wenn sie dem JA so etwas mitteilen. Stellen Sie ihn nicht negativ vor ihrem Kind dar. Er ist ihr KV und sie lebt bereits mehrere Jahre bei ihm.
Berlin!
Um Deine Frage zu beantworten: er kann Euer Kind, notfalls mit Hilfe der Polizei, bei Dir abholen und nach hause bringen. Bei allem Verständnis, so eine Aktion macht es nur schlimmer. Und Du machst Dich u.U. strafbar! Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? Suche dir eine Beratungsmöglichkeit in Deiner Nähe. Asap.
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