HelloitsAnni
Hallo Frau Bader! Ich bin nun das zweite Mal Schwanger und habe beim ersten Mal mein Kind verloren… Ich arbeite als Bäckermeisterin in einer Großbäckerei und leiste seit 2 Monaten wöchentlich Mehrarbeit (6 Tage die Woche a 11 Stunden). Meine Arbeitszeiten beginnen ab Mitternacht und enden zumeist um 11 oder 12 Uhr Mittags. Ich bin nun in der 7 Woche schwanger und brauche zwingend den vollen Lohn um mein Kind nach der Geburt versorgen zu können .. Allerdings gibt es keinerlei Schwangerschaftsgerechte Arbeiten mit denen ich mich beschäftigen könnte.. Darf ich darauf bestehen, das der AG mir einen Arbeitsplatz einrichtet welcher nicht im Konflikt mit dem MuschG steht ? Danke für Ihre Antwort!
Hallo, der AG muss nach Mitteilung der SchwS prüfen, ob er Sie umsetzen kann, ansonsten muss er ein BV aussprechen. Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat, § 4 MuSchG. Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Er darf sie bis 22 Uhr beschäftigen, wenn die Voraussetzungen des § 28 erfüllt sind, § 5 MuSchG. Die Aufsichtsbehörde kann abweichend von § 5 Absatz 1 Satz 1 auf Antrag des Arbeitgebers genehmigen, dass eine schwangere oder stillende Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr beschäftigt wird, wenn 1. sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, 2. nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht und 3. insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist. § 28 MuSchG. Und da haben wir noch nicht darüber gesprochen, ob die Arbeit körperlich anstrengend ist. Liebe Grüße NB
mellomania
du meldest die schwangerschaft dem AG und der muss eine gefährdunbsbeurteilung machen. nach dieser muss er dir mutterschutzkonforme arbeitszeiten und einen dem gesetzt entsprechenden arbeitsplatz einrichten. kann er das nicht, muss der AG ein BV aussprechen.
Mitglied inaktiv
Wie willst du das anstellen. Du darfst schwanger nachts nicht arbeiten! Allein dafür muss dein AG eine Lösung finden. Im Falle, dass er keine Mutterschutzkonforme Arbeit dir geben kann, muss er ein BV aussprechen. Und natürlich bekommst du dann Lohn! Allerdings werden die Zuschläge dann versteuert. Das ist aber positiv für das Elterngeld, wo ja alles steuerpflichtige Einkommen zählt
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