Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich Kleinkindkurs vom Kinderkonto bezahlen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf ich Kleinkindkurs vom Kinderkonto bezahlen?

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, Folgende Situation: Ich bin AE mit einem 2jährigen. Bis vor wenigen Monaten war unsere Einkommenssituation gut, so dass ich u.a. ein Kinderkonto angelegt und für mein Kind etwas zurückgelegt hatte. Das Konto läuft auf den Namen des Kindes. Außerdem besucht mein Kind zwei Kurse, die ihm beide sichtlich Spaß machen (er ist sehr aktiv). Jetzt hat sich die Situation aber geändert und unser Einkommen ist nur noch knapp über Existenzminimum, so dass ich die monatlichen Kosten für die Kurse daraus nicht mehr begleichen kann. Ist es erlaubt für solche Zwecke ans Kinderkonto zu gehen? Ich weiß, dass ich alles für die Versorgung meines Kindes vom Einkommen decken muss, also auch Möbel, Kleidung etc. Aber gehören Hobbies auch dazu, also Kurse, Sportverein, Musikunterricht oder eben auch Babyschwimmen? Danke für Ihre Antwort!


Sternenschnuppe

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Wer soll Dir das denn verbieten ?


Mitglied inaktiv

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Liebe Sternenschnuppe, es gibt da ein Gesetz, welches verbietet das Kinderkonto als Elternteil nach Gutdünken zu plündern ;-) Vielleicht bin ich ja einfach zu gesetzeskonform?


sterntaler82

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Wer zahlt den darauf ein, nur du ?


Sternenschnuppe

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Davon weiss dann unsere Bank offenbar nix. Unsere haben auch Kinderkonten die ich je nach Möglichkeiten bediene und auch am Schalter Geld abhebe. Mein Großer wollte in ein Fußballcamp, da musste er die Hälfte zugeben. Der Kleine wollte uuuumbedingt ein Rad für 250€, da musste er auch 150€ vom Konto nehmen. Einen Dauerauftrag für den Stromanbieter sollte man da nicht einrichten. Aber was die Kinder von diesem Geld bezahlen entscheidet nicht die Bank sondern ich. Mach Dich nicht verrückt :-)


Mitglied inaktiv

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Ja, nur ich. Obwohl ich überlege es dem KV als Option anzubieten, weil der immer so tut als müsse er irre Angst haben, dass wenn er mir einen Euro für das Kind in die Hand drückt, ich am Ende ein Eis für mich selbst kaufe oder was ähnlich fürchterliches. ;-)


Mitglied inaktiv

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Danke dafür! :-)


Sternenschnuppe

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Niemals !!! Bis das Kind 18 und bist Du Empfängerin für den Unterhalt. Punkt aus fertig. Wohnkosten, Strom, Betreuung, Nahrung, Kleidung, das bezahlst DU alles.


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