Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist jetzt 8 Monate alt, ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen und Elterngeld wird auf 1 Jahr ausgezahlt. Nun bin ich Alleinerziehend und habe vor die Elternzeit auf weitere 2 Jahre zu verlängern, weil ich kein Betreuungsplatz für das Kind gefunden habe.Hätte ich Anspruch auf Harz IV für die weiteren 2 Jahre??

von Ellie22 am 08.02.2015, 22:38



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Hallo, wir hatten das Thema hier ja schon öfter und es scheint sehr emotionsbeladen zu sein. Nach meinem Kenntnisstand gibt es hierzu noch keine Urteile. Ich hab ja schon mal gesagt, ich habe mit jemandem vom entsprechenden Amt darüber gesprochen, in Rheinland-Pfalz werden die drei Jahren nicht infrage gestellt. Möglicherweise aber in anderen Bundesländern mit der Begründung, das ja ab dem ersten Lebensjahr Anspruch auf einen Kita Platz besteht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2015



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Hätte ich Anspruch auf Harz IV?? Kann mir bitte jemand die Frage beantworten? Vielen Dank

von Ellie22 am 09.02.2015, 10:12



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

unterhaltspflichtig. Elternzeit kann nur derjenige nehmen, der einen Arbeitgeber hat. Hast Du einen Arbeitgeber? Wenn ja stimmt dieser der Elternzeitverlängerung zu? LG Peeka

von peekaboo am 09.02.2015, 10:17



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

danke für die Antwort Peeka, ich habe einen unbefristeten Arbeitsverhältnis und der Kindesvater zahlt Unterhalt nur für das Kind, weil er wenig verdient. Ich wollte wie gesagt Elternzeit auf 3 Jahre verlängern, um mich um das Kind zu kümmern aber steht mir Harz IV zu? LG Ellie

von Ellie22 am 09.02.2015, 10:40



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Hallo, also in unserem Bezirk regelt das das Amt so (Freundin arbeitet da, daher weiß ich das): Du würdest "gesperrt" werden, da Du Deine Mittellosigkeit absichtlich verursacht hast (Du hast ja eine Stelle). Daher wäre die Sanktion erstmal 100 Prozent Leistungskürzung.

Mitglied inaktiv - 09.02.2015, 10:53



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

die ap findet keinen betreuungsplatz und ggf. ist sie plötzlich und unabsichtlich alleinerziehend geworden. oder zählt schon das schwanger werden???

Mitglied inaktiv - 09.02.2015, 11:13



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Da ein Rechtsanspruch ab 1 besteht, muß sie nachweisen, dass sie bei der Stadt als Kita - Träger alles versucht und auch den Rechtsweg beschritten hat. Dann würde sie nämlich ihren Verdienstausfall bis zum Zeitpunkt, an dem ein Kitaplatz frei ist, als Schadensersatz bekommen und bräuchte kein H4. Wie gesagt, unsere Behörden kennen da "keine Gnade".

Mitglied inaktiv - 09.02.2015, 11:23



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

mir stehen doch die 3 Jahre Elternzeit zu oder nicht! Das ich alleinerziehend geworden bin das war vorher nicht absehbar.

von Ellie22 am 09.02.2015, 11:30



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Nein, 3 Jahren stehen einem nicht zu! Man kann, wenn man es sich leisten kann... Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Lg

von Colien07022004 am 09.02.2015, 11:45



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Hier wird auch durchgegriffen. 3 Jahre Elternzeit bedeutet dass einem der Arbeitsplatz drei Jahre freigehalten wird. Aber eben nicht mehr, dass man 3 Jahre lang vom Staat leben darf. Anspruch auf Betreuung gibt es ab einem Jahr, wer länger Zuhause bleiben möchte, der muss das finanzieren können. Zumindest 20 Stunden Erwerbstätigkeit wird hier verlangt bis das Kind 3 ist, dann Vollzeit Aktuell kommt es wirklich darauf an wo Du wohnst, Frau Bäder sagte neulich in RLP finanzieren sie noch drei Jahre.

von Sternenschnuppe am 09.02.2015, 14:59



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

liebe ap, lass dich nicht beirren und versuch es einfach! (und lies vll nochmal 2 seiten weiter, wo frau bader dann letztendlich unemotional geantwortet hat!)

Mitglied inaktiv - 09.02.2015, 15:19



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Wird das hier so umgesetzt wie von mir geschildert. Die AP möchte doch die Rechtslage, oder nicht ? Aktuell ist es offensichtlich unterschiedlich in den Bundesländern, vielleicht sogar von SB zu SB. In unserem Kindergarten sind nun 2 Kinder, deren Mütter an Bewerbungsmaßnahmen teilnehmen müssen, da Anspruch auf Betreuung ab eins, und die Krippengruppe sie aufnahm. Tu das doch nicht als Quatsch und Neid ab, es passiert eindeutig so.

von Sternenschnuppe am 09.02.2015, 16:33



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Rechtliche lage ist so: Bis Ende Juli 2013 hatte man erst einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 3ten Lebensjahr, ab dann mussten die Gemeinden/Städte allen einen KiGa-Platz stellen. Da zudem Arbeitnehmern 3 Jahre Elternzeit zustehen, haben die Ämter diesess in einer Art "Freistellung" auch Hartz4-Beziehern zugestanden. Seit dem 01.08.2013 hat jedes Kind ab dem 1ten Geburtstag ein Anrecht auf Betreuung im Umfang von mind 20-25 Std die Woche. Und dieser ist notfalls auch gerichtlich durchsetzbar. Betreuung bedeutet dabei KiGa, KiTa, Krippe oder Tagesmutter - und mit diesen Wegen dürfte in jeder Gemeinden der Bedarf nahezu abgedeckt sein. Wenn auch eben nicht in den entspechenden Wunsch-Betreuungsplätzen. wer Hartz4 beziehen will, muß aber im Gegenzug ALLES möglich tun um die Bezugsdauer zu umgehen bzw zu verkürzen. Und mit genau diesem Punkt sagen inzwischen viele Ämter/Berater, das mit der geänderten betreeungslage es nicht mehr rechtens ist, wenn Mütter freiwillig daheim bleiben um im Gegenzug öffentliche Mittel zu bekommen. Hier in unserer Gemeinde zB bekommt man klare Ansage, das es kein Hartz4 gibt nur um die Elternzeit voll auszuschöpfen. Wer einen Job hat, muß spätestens mit Auslaufen des Elterngeldes wieder mind. in Teilzeit arbeiten gehen. Das zumindestens stehen sie einem zu. In anderen Gemeinden mag das noch lockerer gesehen werden, fraglich ist es aber eben, wie lange das noch der Fall ist. Entsprechend ist zumindestens der hinweiß, das es eben Auslegungssache ds jeweiligen Amtes ist, wohl völlig zutreffend. Wenn man Glück hat, alles bestens, Wer nicht, der schaut halt in die Röhre. Im übrigens, ich weiß nicht wie toll es beim AG ankommt wenn man sich echt nackig machen muß. Den muß man nämlich auch Bescheid geben wenn man Hartz4 beantragt. Ist zumindestens hier der Fall, ebenso wie Vermieter usw. Da langen Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag usw nicht. In deinem Falle kommt noch dazu, das deine Lage noch brisanter ist weil du zwingend die Zustimmung zur Verlängerung von deinem AG benötigst. Da du weniger als 2 Jahre gemeldet hast, darf der nämlich jetzt ablehnen. Und wenn der dich ans bein pinkeln will, wird er genau das jetzt auch machen. Dann bleibt Dir nämlich nur noch der Weg die Arbeitsstelle zu kündigen. Ich würde also versuchen zumindestens in den nächsten 4 Monaten noch eien Lösung zu finden, Tagesmütter sidn ja auch eine Option. Und in den meisten Gemeionden inzwischen günstiger oder zumindestens gleich teuer wie die Elternbeiträge zur Krippe sind. wenn die Tagesmutter über das Jugendamt läuft. Als Alleinerziehenden hast du im übrigen noch mal ein besonderen plunspunkt wegen Betreeung, alleinerziehende, berufstätige müssen bei der vergabe der Betreuungsplätze bevorzugt werden. Also auch da noch einmal Druck machen, im idealfall termin beim Jugendamt machen und denen die Sachlage schildern. Notfalls auch darauf hinweisen das du den Platz auch gerichtlich durchsetzen wirst - der Satz alleine langt oft schon. Immer vorausgesetzt es geht dir wirklcih darum wegen mangelnder Betreuung eine Lösung zu finden.....

Mitglied inaktiv - 09.02.2015, 19:18



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

ich zweifle nicht daran, dass das bei euch so passiert. weisst du auch, ob diese mütter vorher in festem lohn und brot standen? sind sie auch ae? o auch finde ich erstaunlich, dass newmums freundin einzelfallgeschichten erzählt. haben die sb's der arge nicht auch eine schweigepflicht? in der theorie gibt es zb auch eine erhöhte erwerbsobliegenheit für unterhaltsfaule väter. wird das umgesetzt? nein. also. theorie und praxis klaffen halt weit auseinander. das IST auch eindeutig so. musst du zugeben.

Mitglied inaktiv - 09.02.2015, 19:22



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

bis das entschieden ist, sind mutter und kind mindestens aus der wohnung geflogen. wer zahlt eigentlich die beschreitung des rechtsweges? und wann muß man deiner meinung nach anfangen zu schreiten?

Mitglied inaktiv - 09.02.2015, 19:32



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Du hast es auf den Punkt gebracht und toll erklärt. Hier in Dresden zb sind sie streng und vermitteln ab dem 1. Lbj die H4 Bezieher in Maßnahmen geschickt. Eine Freistellung für 3 Jahre gibt es nicht mehr. LG

von Colien07022004 am 09.02.2015, 19:56



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

warum schickt man h4-bezieher in maßnahmen, wenn sie einen job haben???? das wär doch gar nicht notwendig......

Mitglied inaktiv - 09.02.2015, 20:06



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Jemand der einen Job hat, würde bei Kinderbetreuung aus der Statistik fallen. Der würde dann nämlich ALG1 bekommen in der Zeit.

von Sternenschnuppe am 10.02.2015, 06:40



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

??????? ich glaube, wir reden aneinander vorbei. vll weiß colien, was ich meine.

Mitglied inaktiv - 10.02.2015, 08:33



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Einer Freundin ging es hier in Dresden so. Sie hat Arbeit und die einjährige EZ beim AG beantragt. Ihr Mann erlitt einen Hirninfarkt und liegt seit dem im Koma. Sie beantragte die EZ beim AG für 3 Jahre und der Antrag wurde genehmigt. Da sie keine Betreuung der Tochter hat, bekam sie H4. Das Amt teilte ihr mit, dass in Dresden genügend Kitas frei sind, um das sie Arbeiten gehen könne. H4 wurde genehmigt und zwei Wochen später wurde eine Maßnahme angekündigt. Sie lehnte ab und wurde sanktioniert. Da sie die Mittellosigkeit selbst verursachte, hat sie mit diesen Schritten zu rechnen. Auch wenn es menschlich gesehen schlimm ist, ihr Mann hat es ja nicht absichtlich getan. Letztendlich ist sie beim AG wieder Teilzeit eingestiegen und seit dem ihr Mann eine Rente bekommt, ist sie eh über dem Mindessatz. Ebenso wird der Vater des Kindes euch finanzieren müssen. Ich habe aber von anderen Agenturen gehört, die einfach und unkompliziert 3 Jahre freistellen. Das ist so unterschiedlich. Vll hast du Glück!

von Colien07022004 am 10.02.2015, 09:03



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Zu Erklärung: Hier bei uns ist für H4 der Landkreis finaziell zuständig. Fällt in sein Budget. Kitakosten gehen ins Budget der jeweiligen Gemeinden und Städte. Auch die Kosten für Schadensersatz wegen fehlender Kitakosten fallen ins Budget der Gemeinden/Städte. Der Landkreis hat nun entschieden, dass er nicht wegen fehlender Kita - Plätze H4 zahlen will und die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Pflicht zwingen will. Daher müssen alle, die nach dem 1. Lebensjahr H4 beantragen wegen fehlender Kitaplätze nachweisen, dass sie die Städte/Gemeinden nachhaltig zur Erfüllung ihrer Pflicht aufgefordert haben - bis hin zur Klage. Kosten für die Klage entstehen natürlich, aber bei Mittellosigkeit gibt es Prozeßkostenhilfe und für die Dauer das Prozesses wird H4 gezahlt mit der Verpflichtung, es bei einem Obsiegen im Prozeß zurückzuzahlen. So soll das hier jetzt ab dem 01.01.2015 gehandhabt werden. Und nein, meine Freundin erzählt natürlich keine Einzelfälle aus der Behörde - nur generell wie jetzt der Fahrplan sein soll.

Mitglied inaktiv - 10.02.2015, 09:20



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

ich denke, das sind wirklich ganz individuelle einzelfallentscheidungen, je nach tatsächlicher Verfügbarkeit der krippenplätze. auch wenn sich ein Anwalt finden sollte, der sich für pkh für die 5h "must" durchsetzen kann, was ist denn dann tatsächlich mit dem verdienst bei 20 Wochenstunden erreicht? aufstockendes alg2. (bei uns wird zb die zeit, in der kindergärten üblicherweise kinder aufnehmen, nämlich September, sogar noch länger als 3 jahre mit h4 überbrückt....)

Mitglied inaktiv - 10.02.2015, 10:41



Antwort auf: Darf ich Elternzeit verlängern und Antrag auf Harz IV für weitere 2J. stellen??

Ich habe bei meinem AG auch nur 1 Jahr Elternzeit beantragt. Nach dem ersten Jahr habe ich Hartz 4 bekommen. Zum Ende des 1. Elternzeitjahres habe ich bei meinem AG gekündigt, wegen eigenverschulden wurden mir 3 Monate die Leistungen gekürtzt. Mein Kind ist erst mit 3,5 Jahren in die Kita gekommen und ich hatte mit dem Bezug von Hartz 4 überhaupt kein Problem. Komme aus Berlin.

von Lady-Andrea am 28.03.2015, 00:21



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