Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich den Betreuungsplatz von K1 nicht kündigen im BV mit K2?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Darf ich den Betreuungsplatz von K1 nicht kündigen im BV mit K2?

Honigküchlein

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde geraten meine Frage auch an Sie, als Expertin zu stellen. Und zwar bin ich bis 10/2021 noch in Elternzeit von K1. Mein Sohn hat einen U2 Platz mit 35 Stunden am August. Er soll aber erst ab Oktober gehen, da ich ja solange noch Zuhause bin. Er wäre dann 12 Monate alt und ich würde wieder Vollzeit arbeiten gehen. So der eigentliche Plan, nun bin ich aber mit Kind 2 schwanger und werde wohl, wie in der ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin bekommen. Die Gründe dafür liegen rein an der Arbeitssituation und an meinen langen Fahrtwegen. Die Belastung würde also wegfallen, wenn ich nicht arbeiten gehe. Nun hatten wir überlegt, ob es nicht möglich wäre den Kindergartenplatz von Kind 1 zu kündigen, wenn ich tatsächlich ein Beschäftigungsverbot bekomme. Er muss ja nicht 35 Stunden betreut werden, wenn ich Zuhause bin. Andere können den Platz sicher mehr gebrauchen. Daraufhin wurde mir gesagt, dass ich dann im Beschäftigungsverbot kein Geld mehr bekommen würde, da ich dem Arbeitgeber ja nicht zur Verfügung stehen würde und die Krankenkasse würde den Betreuungsplatz prüfen. Ich habe ja aber einen Platz und würde ihn erst nach ausgesprochem Beschäftigungsverbot kündigen. Sollte etwas sein würden auch die Großeltern die Betreuung übernehmen können, dies könnten wir auch nachweisen. Also ist es so, dass ich meinen Sohn in die Kita geben muss, um Geld zu bekommen während des Beschäftigungsverbotes, obwohl ich ja Zuhause bin? Vielen Dank für Ihre Einschätzung! MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bei Feststellung der Schwangerschaft prüft der Ag, ob eine Gefährdung vorliegt, dies ist nur in Ausnahmefällen wie zB Mobbing Aufgabe der FA. Das Hessische Landessozialgericht hat übrigens festgestellt, dass ein Fahrweg kein Grund für ein Bv sein kann (Az: 17 Sa 1855/07). Ansonsten müssen Sie dem AG bei einem BV trotzdem zur verfügung stehen. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Ja, denn ein BV setzt voraus, dass du grundsätzlich jederzeit arbeitsfähig wärst- also dein Kind betreut ist. Abgesehen davon ist für die Situation oder die Einschätzung derer am Arbeitsplatz der AG zuständig, nicht der FA. Fahrtweg ist eh deine Privatsache und kein Grund für ein BV.


Honigküchlein

Beitrag melden

Vielen Dank für deine Einschätzung, aber es ist definitiv so, dass ich das individuelle Beschäftigungsverbot von meiner FA bekomme und nicht vom Arbeitgeber. Meine FA hält den langen Fahrtweg wegen schwangerschaftsbedingter körperlicher Probleme für äußerst bedenklich, noch dazu kommen Gefahren für das Kind, vor denen mich mein Arbeitgeber nicht schützen kann und will, da meine Arbeit dann einfach nicht mehr möglich ist.


misses-cat

Beitrag melden

Da bewegt sich deine Frauenärztin auf sehr dünnen Eis, Fahrtweg ist kein Grund für ein BV ( ich kenne aber deine Beschwerden nicht vielleicht in deinem Zusammenhang doch aber wie gesagt ich weiß es nicht) wegen Dinge die die Arbeit betreffen muss dein Arbeitgeber ein BV aussprechen, auch da ist die Ärztin raus. Die Krankenkasseb überprüfen das mittlerweile


Honigküchlein

Beitrag melden

Ich kenne mich damit nicht besonders aus, aber ich denke meine FA wird schon wissen was sie tut. Bei Kind 1, 2020 war es genauso und da war es sowohl beim Arbeitgeber, als auch bei der Krankenkasse kein Problem.


cube

Beitrag melden

Kann der AG dir keinen Arbeitsplatz gemäß MuSchu zuweisen, muss ER eben das BV aussprechen. Hast du das Gefühl, er will sich nicht darum kümmern, musst du dich an die Gewerbeaufsicht wenden. Das der FA ein BV ausstellt, dass sich auf Gegebenheiten am Arbeitsplatz bezieht, kann dir schnell auf die Füße fallen. Und wie gesagt: der Fahrtweg als solcher stellt eine Gefahr dar - mhhh... dann müssten viele Schwangere einBV bekommen. Ich mißgönne dir dein BV nicht - ich meine nur, dass du da etwas genauer sein solltest bzgl. der Zuständigkeiten, damit DU eben nicht hinterher die Dumme dabei bist. Der AG kann durchaus eine ordentliche Begründung für das BV verlangen. So, und damit zu der Kiga-Platz-Frage: wenn es nämlich ein BV wegen der Situation am Arbeitsplatz gibt und diese sich verändert, würde das BV aufgehoben und du müsstest entsprechend arbeiten gehen. Deswegen brauchst du eigentlich den KiGa-Platz. Ein BV heißt ja nicht, dass du krank bist - sondern dass du arbeitsfähig bist und auch willens und nur aus bestimmten Gründen nicht darfst. Wenn du körperliche Probleme hast wie zB Übelkeit, Rückenschmerzen etc, wegen derer du nicht arbeiten kannst, müsste eine AU ausgestellt werden.


Dojii

Beitrag melden

Sehe ich auch so wie meine Vorrednerinnen, ein BV, das sich auf den Arbeitsweg bezieht begründet keinen Anspruch auf Mutterschutzlohn. Das berühmte Wegerisiko liegt auch bei schwangeren Personen bei der Arbeitnehmerin. Klar kann dir deine Ärztin ein BV deswegen ausstellen, aber dein Arbeitgeber muss dir dann eben auch kein Geld mehr bezahlen.


Nera

Beitrag melden

Kann jetzt mal bitte jemand die Frage beantworten und nicht ständig auf dem BV rumreiten... Sie möchte wissen ob Sie ihr Kind 35 Std in der Kita abgeben muss um im BV Geld zu bekommen obwohl Sie es dann selbst betreuen kann...mich interessiert das auch Ich persönlich würde sagen, stell den Platz einem anderen Kind zur Verfügung und betreue dein Kind selbst. Den Nachweis lieferst du über die Großeltern, der ja auch gegeben ist, sollte das BV aufgehoben werden. Solltest du kein BV bekommen, können ja ebenfalls die Großeltern betreuen. Ist ja nur für einen gewissen Zeitraum. Aber das ist meine persönliche Meinung und basiert weder auf Erfahrungen noch Fachwissen. Ich finde aber es klingt logisch. Sonnige Grüße Nera


Nera

Beitrag melden

@ Dojii Den Lohnausgleich im BV zahlt nicht der AG sondern die KK.


Dojii

Beitrag melden

Jain. Er streckt es vor und bekommt es aus der U2-Umlage zurück. Aber wenn durch das BV kein Anspruch auf Lohn besteht, bekommt der Arbeitgeber es nicht aus der U2 zurück und wird es in dem Wissen auch eher nicht vorstrecken.


misses-cat

Beitrag melden

Ich habe ihr auch schon im anderen Forum geantwortet, Großeltern reichen aus, kann auch ne Nachbarin sein ganz egal


Felica

Beitrag melden

Wurde doch beantwortet. Sogar mehrmals. Für ein BV muss man zwingend!!!! arbeitsfähig sein. Das setzt immer auch eibe entsprechende Kinderbetreuung voraus. Ohne diese ist manneben nicht arbeitsfähig. Den du musst in der Lage sein sofort, also am nächsten Tag, wieder arbeiten gehen zu können. Kinderbetreuubg bedeutet du hast jemanden der sich deinem Veetrag entsprechend vollständig um das Kind kümmern kann. Das muss nicht der KiFa sein, das können auch grosseltern usw sein. Diese müssen das aber auf Nachfragen auch bescheinigen.


Honigküchlein

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Auch allen anderen, danke für die Antwort. Ich werde dann mal mit den Großeltern und der KK sprechen. Die Großeltern würden sowieso die Betreuung übernehmen, falls die Ss nicht so läuft wie erhofft und ich wieder arbeiten gehen werde. Zum BV, ich werde das mit meiner Ärztin nochmal besprechen. Aber grundsätzlich denke ich es liegt ja auch in Ihrer Verantwortung da gründlich zu sein. Das Problem auf der Arbeit ist rein psychischer Natur, was durch die Arbeit und den Arbeitgeber verursacht wird. Ich will es nicht so genau ausführen, da es zu privat ist.


cube

Beitrag melden

Owt


Nera

Beitrag melden

Die Frage war: "Darf ich den Betreuungsplatz von K1 nicht kündigen im BV mit K2?" bzw. "Also ist es so, dass ich meinen Sohn in die Kita geben muss, um Geld zu bekommen während des Beschäftigungsverbotes, obwohl ich ja Zuhause bin?" Frau Bader schrieb: blabla BV "Ansonsten müssen Sie dem AG trotzdem zur Verfügung stehen." -sehr schwammige Antwort auf die gestellte Frage cube schrieb: "Ja, denn ein BV setzt voraus, dass du grundsätzlich arbeitsfähig bist - dein Kind also betreut ist" blablaBV - ist ja im Bezug auf die Frage nicht richtig, da eine Betreuung auch anderweitig nachgewiesen werden kann AP, misses-cat, AP schrieben anschließend nur über BV... cube schrieb: blabla BV "Deswegen brauchst du 'eigentlich' den KiGa-Platz" - wie oben schon erwähnt, ja so nicht korrekt Dojii schrieb: blabla BV Und ich wollte dann eine Antwort auf die gestellte Frage... Lest euch doch bitte mal die Frage und die gegebenen Antworten darauf durch bis zu diesem Punkt und dann sagt mir, wer die Frage beantwortet hat...soviel dazu. Bin ja froh das es solche Foren gibt, aber man soll sich bemühen, direkt und allgemein zu fragen, dann bemüht euch doch ebenfalls um eine dementsprechende Antwort. Das meiste an Antworten wäre in der Schule ne glatte Themaverfehlung gewesen . Die passende kam ja darauf hin auch noch...aber eben erst dannach. Sonnige Grüße Nera


Felica

Beitrag melden

Da muss ich Fr. Bader und Cube aber in Schutz nehmen. Beide haben mit keinem Wort erwähnt, das die Betreuung nur über einen KiTa-Platz gesichert werden kann. Das hast du alleine vorausgesetzt. Es schrieben also mehrere, es muss ein Betreuungsplatz bzw eine Betreuung gesichert sein. Wie du diese gestaltet, das bleibt dir überlassen. Sie muss nur eben da sein. Es gibt auch Eltern da betreuen beide im gleichen Umfang, neben der Arbeit und wechseln sich bei der Aufsicht ab. So das die gar keine andere Betreuung benötigen. Auch das gibt es.


Felica

Beitrag melden

Scheinbar hattet ihr aber den KiGa-Platz als Betreuung eingeplant. Bisher. Sonst wäre die Anmeldung ja nicht nötig gewesen. Und Großeltern oder der Vater direkt entsprechend eingeplant. Die Gretchenfrage wie gesagt lautet, wenn du montags eine FG erleidest oder der Ag einen geeigneten Arbeitsplatz findet, kannst du dann ab Dienstag deinem Vertrag entsprechend wieder arbeiten? Auch langfristig? Den bis du wieder einen KiTa-Platz bekommst, kann es dauern wenn du den mal kündigst. Gerade für 3jährige und ältere ist es extrem schwer einen Platz zu bekommen. Den die meisten Kinder werden aber dem 1ten Geburtstag oder nahe dran fremdbetreut. Also über TaMü, KiTa oder Krippe. Und diese Kinder werden fast überall bevorzugt bei den wenigen Plätzen. was dann noch an Plätzen übrig bleibt, geht eben an die welche dann erst mit der Betreuung starten.


Meyla

Beitrag melden

Nimm doc ja einen Mittelweg. Den Platz reduzierst du auf das vorgeschriebene Minimum und gibst dein Kind nur bei besser mal hin. Arzttermin, schmerzen, Müdigkeit (die zweite Schwangerschaft ist oder beschwerlicher als die erste). Sollte es doof laufen, stufst du die Betreuung wieder hoch. Müssen die Oldies einspringen, brauchen sie wenigstens nicht alle Tage abdecken, sondern nur 2 oder 3 Tage die Woche. Dein Kind hat einen festen Platz, dein Baby wird bei der platzvergabe wegen vorhandenem Geschwister bevorzugt und du kannst was offizielles nachweisen bei der KK. Psychische Indikatoren zählen zu den Gründen eines individuellen BV. https://www.ikk-classic.de/gesund-machen/arbeiten/arbeitsverbot-in-der-schwangerschaft


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

mein erziehungsurlaub geht bis 28.12. habe laut vertrag 2 wochen kündigungsfrist habe ab 2.1. eine neue stelle dazwischen liegen alsso vom 28-1.1. darf ich selbst im erziehungsurlaub kündigen??weil der arbeitgeber darf es ja nicht ? danke

Hallo, ich bin zur Zeit noch in Elternzeit - bis Januar 2016. Ich muss aus privaten Gründen eigentlich nächstes Jahr wieder arbeiten gehen,dies geht aber nicht bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Von daher meine Frage,darf ich während der Elternzeit kündigen - sprich zum 26.01.2015 (dann ist das erste Jahr rum) und dann ab 1.2.15 woanders anfangen?

Hallo, Ich bin im zweiten Jahr Elternzeit und arbeite seit dem 1. Geburtstag meines Kindes,auf 450€ Basis bei meinem alten Arbeitgeber. Nun würde ich gerne kündigen weil ich mich dort nicht mehr wohl fühle. Kann ich dieses einfach mit der vereinbarten Kündigungsfrist (bei mir 4wochen) tun ? Da ich ja noch in Elternzeit bin. Oder muss ich etwas be ...

Hallo Frau Bader, ich habe einen Festvertrag und bin in Elternzeit von Kind 1. Nun beantrage ich gerade die Elternzeit für mein 2. Kind. Ich würde gerne 3 Jahre beantragen, da ich noch nicht abschätzen kann, wie das mit zwei kleinen Kindern läuft und was ich für Betreuungsmöglichkeiten für sie haben werde. Da die Arbeitsbedingungen bei meinem ...

Sehr geehrte Frau Bader,  meine Elternzeit geht bis zum 09.12.24, würde aber schon zu Ende November kündigen wollen. Gilt dann auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten oder die normale Frist von 4 Wochen?  Vielen Dank!  Mit freundlichen Grüßen  Viktoria

Hallo, ich habe mich vom Vater meiner Kinder (2,5 und 7 Monate) getrennt, da er schon mehrmals aggressiv mir gegenüber war (würgen, schubsen, etc.). Nun möchte er auf keinen Fall ausziehen und ich habe hier auch keine Familie bei der wir unterkommen können. Meine Heimat in die ich gerne zurückziehen möchte liegt 400km entfernt von hier. Der Vat ...

sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen Ganztagsplatz zur Krippe. Neben Schlaflosigkeit waren die Abholungen schon mehrmals unbegründet. Zu Hause informierten wir das Personal und dennoch darf das Kind nicht kommen auch wenn der Arzt gegenteiliges feststellte und wir so nicht nur auf unsere Meinung "beharrten".  Beim letzten Mal ist es so a ...

Hallo Zusammen, kann man, als Vater, der seine zwei Monate Elternzeit beantragt hat und diese auch genehmigt wurden, vor Antritt der Elternzeit seinen bestehend Job kündigen? Kann die Elternzeit dann vom Arbeitgeber verweigert werden? Gibt es negative Auswirkungen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Liebe Frau Bader, wir möchten unsere beiden Kinder im gleichen Kindergarten unterbringen. Wir haben spontan für ab nächste Woche für beide einen Platz in einem privaten Kindergarten bekommen, allerdings ist dieser Kindergarten recht weit zu fahren und sehr teuer. Für kommenden September haben wir eine Zusage für eines der Kinder in einem städti ...

Sehr geehrte Frau Bader,  vielen herzlichen Dank, dass Sie sich Zeit für Fragen nehmen!  Wir haben im Juli diesen Jahres bei einer Tagesmutter angefangen, die Eingewöhnung ist chaotisch gelaufen (und hat nicht geklappt) und wir sind sehr unzufrieden. Nun haben wir frühzeitig zu September diesen Jahres einen Kitaplatz angeboten bekommen und m ...