giny1507
Liebe Frau Bader, ich bin nach dem Elterngeld-Anspruchszeitraum, aber noch innerhalb der Elternzeit von 3 Jahren, wieder berufstätig und arbeite 30 Stunden (also das Maximum, das ich während der Elternzeit arbeiten darf). Nun erfordert meine neue Aufgabe (ein international Projekt) bei meinem alten Arbeitgeber neben den Arbeitszeiten auch Reisezeiten. Muss ich hier auf das Maximum von 30 Stunden (Arbeitszeit incl. Reisezeit) achten? Oder fällt Reisezeit in diesem Zusammenhang nicht in die Definition von max. 30 Std. Arbeitszeit während der Elternzeit? Vielen Dank für eine Antwort. Freundliche Grüße Giny Herzog
Hallo, das kommt darauf an, ob diese Zeiten vergütet werden. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
In meinem letzten Job waren meine Reisezeiten auch Arbeitszeiten, allerdings nicht die komplette Zeit die man unterwegs war. Sprich wenn ich irgendwo anders als in meinem Homeoffice gearbeitet haben waren An- & Rückfahrt Arbeitszeiten. Wenn ich im Hotel war war das Freizeit (es sei denn ich habe mit dem Labtop dort gesessen und Doku gemacht z.B.). LG Sabine
giny1507
Hallo Frau Bader, die Reisezeiten werden vergütet. Wenn ich nun z.B. 30 Stunden Arbeitszeit habe und noch 8 Stunden Reisezeit/Woche vergütet bekomme, komme ich dann über eine juristische Grenze und kann das dann nicht mehr als "Teilzeit während der Elternzeit" laufen lassen? Danke nochmals für eine Antwort. Gruß Giny
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