Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ein Beschäftigungsverbot bei einer Folgeschwangerschaft abgelehnt werden?

Frage: Darf ein Beschäftigungsverbot bei einer Folgeschwangerschaft abgelehnt werden?

nubie81

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Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für die Möglichkeit Ihnen hierüber Fragen zu stellen. Ich bin aktuell in Mutterschutz und - rascher als geplant - erwarten wir ein weiteres Kind. Ich habe bei der letzten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten und habe nun die Vermutung, dass es bei der aktuellen Schwangerschaft nicht ausgesprochen werden könnte, da es an Personal mangelt. An der Gefahr am Arbeitsplatz (Betreutes Wohnen physisch und psychisch benachteiligter Menschen) hat sich nichts geändert. Darf mein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aufgrund von Personalmangel "verweigern"? Ich mache mir wirklich Sorgen, da ich viel im PKW sitzen muss, um zu den Klienten zu gelangen. Dort bin ich dann alleine. Je nach Klient und Situation, kann es zu angespannten Situationen kommen. Dazu mangelt es dort i.d.R. an Hygiene und bringt mich dann bei Notdurft in die Situation beim Klienten das WC benutzen zu müssen. Vielen Dank für Ihre Mühen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich nehme an, Sie sind in der Elternzeit. Während der Elternzeit hat ein Beschäftigungsverbot keine Bedeutung. Erst nach der Elternzeit hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine Gefährdungssituation vor liegt. Dann soll er Sie umsetzen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Bei jeder Schwangerschaft hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und dann zu prüfen, ob Gefährdungen durch Maßnahmen ausgeschlossen werden könnnen. Geht das nicht, ist eine Umsetzung zu prüfen. Erst wenn keine Maßnahmen eine Weiterbeschäftigung erlauben, und wenn keine Umsetzmöglichkeit gegeben ist, darf der AG ein BV aussprechen. Weiterbeschäftigung hat immer Vorrang vor Freistellung. Jeder Schwangerschaft erfordert eine neue Einzelfallentscheidung. Deine Fragestellung ist falsch. Da du dem Arbeitgeber die Arbeitsleistung schuldest, hast du grds. kein "Recht auf ein BV". Du hast ein Recht auf mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen, mehr nicht. Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass du zur Arbeitsleistung bereit bist und erwarten kannst, dass dir eine zumutbare, unschädliche Tätigkeiten zugewiesen wird. Wenn es Klienten gibt, bei denen die Tätigkeit keine unverantwortbare Gefährdung darstellt, dann darfst du dort eingesetzt werden. Im PKW dahin zu fahren, ist dir zuzumuten.


la-floe

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zur Situation mit dem PKW: ich bin in meiner 2. Schwangerschaft im Außendienst tätig gewesen und bin täglich bis zu 300km gefahren. Ich kann hier keine Gründe für ein BV erkennen. floe


Meyla

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War auch bis vor kurzem nebenbei in der ambulanten Pflege. Gewisse Klienten können eben nicht mehr betreut werden und Rufbereitschadt geht eben auch nicht mehr. Aber sonst.... wir das doch kein Problem!


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