Meine Tochter geht in die 5. Klasse eines Gymnasiums. Letztens wurden wir zum ELterngespräch gebeten bei dem uns mitgeteilt wurde, dass vor einigen Tagen ein Psychologe in der Klasse hospitiert hätte und unsere Tochter als Verhaltensauffällig eingestuft hat. Sie hätte Konzentrationsprobleme und wäre sehr zappelig. Wir bekamen einen Notizzettel mit Adresse und Telefonnummer des Psychologen und sollten uns dort einen Termin holen und eine Verhaltenstherapie machen.
Wir wurden im Vorfeld nicht darüber informiert dass dieser Psychologe überhaupt in der Klasse hospitiert. Wir haben diesen Menschen nie gesehen und auch noch nie mit ihm gesprochen, aber mit den Lehrern hat er das Verhalten unseres Kindes ausgewertet.
Darf die Schule das überhaupt ohne unser Einverständnis???
Ich habe dann auch versucht in dieser Praxis einen Termin zu bekommen, dort bekam ich allerdings die Antwort dass sie eine Warteliste von 1,5 Jahren hätten.
von
Julisa
am 19.03.2016, 20:54
Antwort auf:
Darf die Schule das?
Hallo,
wenn Sie nicht zugestimmt haben, nein. Oder sass der allgemein fùr alle Kinder da?
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2016
Antwort auf:
Darf die Schule das?
ich wollte noch erwähnen, dass es kein Schulpsychologe war, sondern ein Kinderpsychologe mit eigener Praxis.
von
Julisa
am 19.03.2016, 21:05
Antwort auf:
Darf die Schule das?
Fordere schriftlich beim Psychologen eine Kopie von Test und Auswertung an. Du hast ein Recht darauf. Oft bekommen Eltern dies aber nach Androhung rechtlicher Schritte.
Und nein, weder Schule noch Psychologe hätten dies ohne deine vorherige Zustimmung gedurft.
von
Pamo
am 19.03.2016, 22:51
Antwort auf:
Darf die Schule das?
Ganz klare Antwort: Nein!
Stichwort: Die ärztliche Schweigepflicht. Ein Arzt darf nur mit schriftlich bestätigter Schweigepflichtentbindung mit dritten Personen über den Patienten sprechen.
Also hätte er maximal mit euch die Befunde auswerten dürfen. Egal, ob die Schule der "Auftraggeber" der Untersuchung ist.
Wäre es mein Kind, würde ich rechtliche Schritte einleiten! Denn die Gefahr ist, das er evtl sogar eine F-Diagnose (psychische Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten) stellt und im schlimmsten Fall diese in der Akte landet.
Dann hat dein Kind jetzt schon Schwierigkeiten beim Abschluss von krankenzisatzversicherungen, später auch Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen.
auch bei gewissen Berufen wird in die Akte geschaut und kann durch eine F-Diagnose evtl abgelehnt werden.
Also sicherheitshalber hopphopp zum Anwalt.
Mitglied inaktiv - 20.03.2016, 14:01
Antwort auf:
Darf die Schule das?
Hallo,
Ist es eine öffentliche Schule oder gibt es einen Schulvertrag (der ggf. eine Schweigepflichtentbindung enthält)?
Generell sage ich aber: so geht das gar nicht!
Ich würde heute noch eine schriftliche Stellungnahme der Schule fordern wie es zu der Hospitation des Psychologen kam und warum Euer Kind begutachtet wurde OHNE Eure Kenntnis.
Dazu würde ich der Schule eine Frist für 1 Woche für eine schriftliche Stellungnahme einräumen.
Und wie schon geschrieben: den Psychologen würde ich auffordern Euch alle Unterlagen Eurer Tochter betreffend zu übergeben, da es keinen Behandlungsgrundlage zwischen ihm und Euch gibt.
Wie ist der Elternbeirat bei Euch in der Schule?
Übrigens wurde eines meiner Kinder mal in der Grundschule begutachtet. Und die Eltern der anderen Kinder wurden informiert dass ein Sozialpädagoge sich an einem Tag in der kommenden Woche für X Stunden in der Klasse für ein Kind (anonym) aufhalten wird. Wer damit ein Problem hätte, sollte sich bitte bis XX.XX an die Rektorin wenden.
SO macht man das!
Bei Euch wäre für mich ansonstender nächste Schritt der, zum zuständigen Schulamt zu gehen.
Gruß
D
von
desireekk
am 20.03.2016, 15:11