Frage:
Möglichkeit der Fahrplanänderung für weiterführende Schule
Sehr geehrte Frau Bader,
vielen Dank für die Möglichkeit hier Fragen zu stellen.
Unsere Tochter möchte/soll zum neuen Schuljahr 2023/24 in ein staatliches Gymnasium übertreten. Dies scheint in unserem Fall jedoch nicht möglich, bzw. nicht im Rahmen des zumutbaren zu sein.
Das nächste staatliche Gymnasium ist 16 km entfernt. Dorthin besteht leider keine Busverbindung mehr. Fahrzeit wären ca. 25 min.
Die nächstgelegen staatlichen Gymnasien, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können befinden sich jeweils über 1 ¼ Stunden Fahrzeit einfach. Dies ist unserer Meinung nach einer 10-Jährigen nicht zumutbar.
Das nächstgelegene Gymnasium überhaupt ist kirchlich/privat und für uns keine Option.
Sämtliche Versuche mit jemanden zu sprechen der uns in dieser Situation weiterhelfen kann verliefen ins leere. Es müsste eine Busverbindung um eine Haltestelle erweitert werden.
Gibt es irgendwelche Gesetze auf die wir uns berufen können?
Wir wohnen in Bayern.
Vielen Dank im Voraus
von
Fransi
am 05.04.2023, 21:26
Antwort auf:
Möglichkeit der Fahrplanänderung für weiterführende Schule
Hallo,
teilen Sie dies schriftlich der Aufsichtsbehörde mit und setzen Sie eine Frist zur Stellungnahme. Drohen Sie mit Schadensersatz. ob es jetzt in Bayern ein spezielles Gesetz zu Entfernungen gibt, kann ich nicht sagen, aber praktisch muss das Kind ja zur Schule kommen.
Meine Eltern waren bei mir und meinem Bruder in der gleichen Situation, es wurden Fahrgemeinschaften gebildet.
Tatsächlich hat es sich um ein privates kirchliches Gymnasium gehandelt und, ohne religiös zu sein, war das für uns Kinder ganz wunderbar und behütet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2023
Antwort auf:
Möglichkeit der Fahrplanänderung für weiterführende Schule
a) Hast du dich schon an die Schulaufsichtsbehörde gewendet und zwar schriftlich?
b) Kannst du ein paar andere Kinder finden, die auf das Gymnasium 16km weit entfernt gehen und mit deren Familien Fahrgemeinschaften bilden?
von
Pamo
am 06.04.2023, 10:52
Antwort auf:
Möglichkeit der Fahrplanänderung für weiterführende Schule
Wenn es um eine Haltestelle geht - ich nehme an, auf der Schulseite, gibt es evtl. die Möglichkeit, dass das Kind ein altes Fahrradin der Nähe der nächstgelegenen Haltestelle abstellt und dann zuerst Bus und dann Fahrrad zu Schule fährt? Oder mit einem Klapproller, den das Kind im Bus mitnehmen kann?
16 km alleine Radeln finde ich jetzt auch recht lang für eine Zehnjährige. Andererseits gibt es auch e-Bikes, wenn man die Zeit damit auf eine halbe Stunde runterdrücken könnte, wäre das vielleicht auch eine Option?
von
zweizwerge
am 06.04.2023, 21:46
Antwort auf:
Möglichkeit der Fahrplanänderung für weiterführende Schule
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchBefV/true
Wir haben Freunde in Bayern (Grundschule und Gymnasium), mein Stand, eine gesetztliche Pflicht, wie lang die Kinder maximal unterwegs sein dürfen, gibt es nicht. Der einen Familue haben sie eine Bushaltestelle eingerichtet, aber nur, weil sonst der Schulweg länger als 2 km gewesen wäre.
Privat gilt nicht als nächstgelegen.
von
emilie.d.
am 07.04.2023, 08:56
Antwort auf:
Möglichkeit der Fahrplanänderung für weiterführende Schule
Hallo Pamo,
Hallo zweizwerge,
hallo emilie.d.
Vielen Dank für die Antworten und Tipps.
An die Schulaufsichtsbehörde; bei uns Ministerialdienststelle hab ich mich schon schriftlich gewendet – keine Reaktion.
Leider gibt es die Möglichkeit des zusammen-tuns mit anderen Eltern zur Zeit nicht, da nur 3 Kinder aus diesem Jahrgang aufs Gymi gehen und mit den beiden anderen Eltern hab ich schon gesprochen.
Es handelt sich um eine Haltestelle bei uns im Ort (ca 1000 Einwohner) die benötigt wird. Leider kann ich meine Tochter nicht mit dem Rad zur nächsten Haltestelle fahren lassen – gefährliche Landstraße ohne Radweg oder so (5km)-.
Vielen Dank für den Link emilie. Wer hat die Bushaltestell eingerichtet? Also welche Behörde?
von
Fransi
am 07.04.2023, 10:28
Antwort auf:
Möglichkeit der Fahrplanänderung für weiterführende Schule
Das weiß ich nicht genau. Ansprechperson war wohl im Landratsamt. Aber ob die eigentlich zu diesen staatl. Schulämtern gehört, s.unten, wie gesagt, keine Ahnung.
https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulaemter.html
Es war total unkompliziert. Die wohnen am AWD und das Grundschulkind muss ja irgendwie in die Schule. Sicher billiger als tägl. Taxi.
von
emilie.d.
am 07.04.2023, 22:50