Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf der AG mehr als die 7% zur privaten KV des Arbeitnehmers zahlen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf der AG mehr als die 7% zur privaten KV des Arbeitnehmers zahlen?

shokocrosy

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also durch TZ-Arbeit (50%) beträgt der 7% AG-Anteil weniger als 50% des PKV-Beitrages. Darf der Ag dennoch bis max 50% des PKV.Beitrages zahlen? Das wäre dann ja steuer- und Sv-frei... Bsp (fiktive Zahlen :-)): Beitrag PKV gesamt 350 EUR TZ-Tätigkeit 50% - 2000 EUR => AG-Anteil = 7% * 2000 EUR => 140 EUR darf der AG dennoch 50% von 350 EUR also 175 EUR zahlen?? Danke


desireekk

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Hallo das SGB sagt: § 257 Beitragszuschüsse für Beschäftigte (1) Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuß die Hälfte des Beitrags, der für einen versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Krankenkasse, bei der die Mitgliedschaft besteht, zu zahlen wäre, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den sie tatsächlich zu zahlen haben. Er kann trotzdem mehr zahlen, aber das ist wiederum als Einkommen zu werten. Viele Grüße Désirée


shokocrosy

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also wenn er mir max 50 % des realen Beitrages zahlen würde, der dann über der Hälfte des Beitrags, der für einen versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Krankenkasse, läge, dann wäre es schon als Einkommen zu werten? Oder wäre das nur wenn er mir mehr als die Hälfte des realen Beitrages der PKV zahlen würde? Danke


desireekk

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Hallo, Verständnisfrage vorneweg: Du arbeitest TZ, bist aber orivat versichert? Ist das eine temporäre Befreiung während der Elternzeit? Jetzt nochmal: das SGB sagt doch klar: 50% des Beitrag, den der AG bei Deinem Einkommen an eine GKV zahlen müsste. Viele Grüße Désirée


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