Mitglied inaktiv
Mein Mann ist privat krankenversichert. Demzufolge müssen auch unsere Kinder privat versichert werden. Wann schließt man denn die KV für das Kind ab? Angenommen unser Kind braucht gleich nach der Geburt intensivmedizinische Betreuung, würde die Kasse doch sicher nicht zahlen wenn ich die Versicherung erst danach abschließe. Und wie ist es mit einer Extremfrühgeburt? Muss ich befürchten, dass die Kasse das Kind nicht versichert?
Hallo, nach meinem Wissen muss die private Krankenversicherung das Kind versichern. Ich werde es aber auf jeden Fall kurz nach der Geburt mitteilen. Liebe Grüße, NB
momworking
Wenn ihr privat versichert seid, dann muss die Versicherung (ist ja keine Krankenkasse!!!) bei der der Hauptversicherte (dein Mann) ist, das Kind auf jeden Fall versichern, sofern du die Geburt innerhalb von (*seufz* so lange her, keine Ahnung, frag bei der Versicherung nach!) also quasi direkt nach der Geburt des Kindes bei der Versicherung mitteilst, dass dein Kind dort krankenversichert werden soll. Interessant: Das gilt auch für ZUSATZversicherungen! Also z.B. Krankenhaustagegeld, Zähne, Brille etc. VlG Annette
desireekk
Hallo, da greift der "Kontrahierungszwang" in der PKV: Ihr habt Anspruch bei der PKV des Vaters das Kind max. bis zum selben Versicherungsumfang des Hauptversicherten mituzuversichern. Eagl wie krank evtl. Viele Grüße Désirée
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