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Hallo Frau Bader, ich bin als Beamtin "zwangsläufig" privat krankenversichert - und möchte nach der Geburt ein paar Monate Elternzeit nehmen. Nun hab ich erfahren, dass meine private KV keine Beitragsfreiheit während der Elternzeit hat. Ist das rechtlich so in Ordnung und bei ALLEN privaten Kassen so (evtl. Wechsel)? Haben Sie eine Idee, an wen ich mich wenden könnte? Bin grad sehr in Sorge, da ich ohne Einkommen die Beiträge natürlich nicht werde zahlen können. MfG :-)
Hallo, das kommt auf den geschlossenen Vertrag an, ist aber in der Regel so. Gruß, NB
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Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...
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