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Hallo Frau Bader, ich bin als Beamtin "zwangsläufig" privat krankenversichert - und möchte nach der Geburt ein paar Monate Elternzeit nehmen. Nun hab ich erfahren, dass meine private KV keine Beitragsfreiheit während der Elternzeit hat. Ist das rechtlich so in Ordnung und bei ALLEN privaten Kassen so (evtl. Wechsel)? Haben Sie eine Idee, an wen ich mich wenden könnte? Bin grad sehr in Sorge, da ich ohne Einkommen die Beiträge natürlich nicht werde zahlen können. MfG :-)
Hallo, das kommt auf den geschlossenen Vertrag an, ist aber in der Regel so. Gruß, NB
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Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
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